Samstag, 13. November 2010

Fotos vom Polizeieinsatz im Wendland

Hier noch ein paar Fotos aus dem Wendland.Wir wollen auf keinen Fall "die" eingesetzte Polizei pauschal verurteilen. Sie sollten begreifen, wofür und von wem sie missbraucht und benutzt werden. Das Schottern ist ohne Zweifel illegal. Das tat ein Minimum der Demonstranten. Demonstrieren bedeutet: sich zeigen. Sitzblockaden gelten nicht als Nötigung, es sei denn blablablubblubb und dieses oder jenes Gesetz könnte als Rechtfertigung für unlautere oder unredliche Vorgehensweisen gelten. Es ist offensichtlich mehrseitig von einigen Personen gegen Gesetze verstoßen worden. Zur Not gräbt man den Artikel 28 aus dem Vertrag von Prüm aus. Der Notfall. Beamtenbeleidigung. Dafür gibt es keinen eigenen §. Es kann "nur" teurer werden, wenn man BeamtInnen beleidigt. Und dafür gibt es offensichtlich tätlich was auf die Nuss. Im Notfall und überhaupt, wie können Sie sich Autoritäten widersetzen? Wir sagen Ihnen das einmal, zweimal oder dreimal, wenn überhaupt. Dann druff. Es kann nur einen geben?

Die Legende vom Salzstock?
Fazit des Polizeieinsatzes vom Ermittlungsausschuss Wendland
Bundesarbeitsgemeinschaft
kritischer Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal) e.V.
Pressemitteilung vom 11. November 2010

Bei den Bildungsstreiks in NRW sind Beamte mit Pfefferspray gegen Minderjährige vorgegangen. Die SchülerInnen hielten Transparente hoch und sagten, was sie zu sagen hatten.
Zack: Pfefferspray. Die Wache nebenan wollte keine Anzeige gegen ihre Kollegen aufnehmen.

Bei der Staatsanwaltwaltschaft ist es wegen des Mangels des öffentlichen Interesses nicht verfolgt worden. Was "öffentliches Interesse" ist, ist Auslegungssache. Medien wurde Filmmaterial zugespielt: kein Interesse.


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