Freitag, 19. November 2010

Stalking oder das Nachstellen und ein Dank an Polizisten

Ich hatte vor Jahren eine kurze "Beziehung". Ich konnte mit diesem Menschen nicht konform sein und habe den Kontakt beendet. Dann ging es los. Telefon und Handy hörten nicht auf zu rappeln. Mein Server lief über wegen seiner Mails. Das schwankte zwischen Liebesbekundungen und Drohungen. Ich habe alles gespeichert und gesichert.

Die Festnetznummer habe ich geändert. Als Telekombeamter konnte er die neue Nummer unter Missachtung des Datenschutzes finden, was ihm fast zum Verhängnis geworden wäre. Ich hätte aussagen müssen oder können. Wir hätten ihm seinen Beamtenstatus nehmen können. Die Beweise waren da. Das Handy habe ich ausgeschaltet. Die Mail-Adresse habe ich geändert. Meinen Wohnsitz konnte ich nicht mal eben ändern. Er klingelte abends Sturm und holte mir die Kinder aus dem Bett. Er verfolgte mich. Ich bin mit dem Fahrrad halsbrecherisch gefahren, um ihn loszuwerden. Das nützte nichts. Er stand grinsend vor der Tür, um mir zuzusetzen und mich zu bedrohen. Er drohte, meinen Kinder etwas anzutun. Ich musste Sicherheitsvorkehrungen treffen.

Ich war in Kontakt mit "Weisse Ring" und dem Opferschutz der Kripo. Sie sind beratend tätig. Ich habe mehrfach die Polizei gerufen. Tja, sie kommen. Mehr als ermahnen und wegscheuchen passiert nicht. Wenige Minuten später geht es weiter. Also, bevor er nicht eins meiner Kinder entführt hat oder ich ein blaues Auge habe....Ja, auch eine Klingel kann man abstellen. Wenn man alles abstellt, ist das die Isolation.

Man bot mir an, dass ich über das Amtsgericht verfügen kann, dass er nicht mehr den Stadtteil betreten darf, in dem ich wohne. Was nützt mir das, wenn er sich nicht daran hält, bzw. die Verfügung nicht für andere Stadtteile gilt? Ich kam mir hilflos vor.

Eines Tages kam ich von der Arbeit. Ich fuhr mit meinem Rad bei rot über die Ampel, weil er schon wieder hinter mir her war. An der Ecke kam die Kelle der Zivilpolizei. Der Stalker war weg. Polizist: "Sie sind bei rot über die Ampel gefahren." Ich sagte: "Das weiss ich.". Er: "Wie bitte?" Nach ein wenig hin und her sind wir in eine Bäckerei gegangen mit Stehcafe. Ich habe den Polizisten meine Gründe erzählt. Ich sagte: "Wollen sie SMS lesen? Ich schalte das Handy selten an, aber wenn ich es tue, tobt es."

Sie lasen und lasen. Polizist: "Ok, die Handynummer haben wir. Adresse, das Kfz-Zeichen?"
Ja klar. Polizist: "Wir kümmern uns darum." Ich sagte ihnen, dass ich ihnen die Mails zeigen kann, Anrufe und Anrufbeantwortersprüche aufgenommen habe. Mein Nachbar hat Fotos gemacht. Er hat prima aufgepasst und könnte sich für den Polizei- oder Sicherheitsdienst bewerben. Sie gaben mir ihre Visitenkarten. Sie sagten, die SMS reichen ihnen. Was ich sonst noch habe, solle ich sichern.

Ich wollte das kaum glauben. Sie haben sich "gekümmert". Sie haben ihn besucht. Die Lady genießt und schweigt. Nein, sie waren nicht gewalttätig. Sie haben ihm die Rechtslage, die Möglichkeiten aufzeigt. Ich hatte von dem Tag an Ruhe im Karton. Danke an die beherzten Polizisten. Die deutsche Telebums ist nicht begeistert, wenn einer ihrer MitarbeiterInnen ihre KundInnen belästigt. Sie haben eine Beschwerde-, Aufklärungs- und Datenstelle, die schon in den Startlöchern war. Zufälligerweise kannte ich einen von ihnen.

Nutzen Sie die Möglichkeiten, wenn man Ihnen Sie bietet. Es geht auch unbürokratisch. Das ist meist der bessere und wirkungsvollere Weg. Danke an die Polizisten. :-) Sie haben mich mit ihrem Einsatz von Schlafstörungen und Bauchschmerzen befreit. Man munkelt, sie haben ihn an seine eigene Garderobe gehangen und falls er nochmal eine Frau belästigt...Nu ja. Ich sach' jetzt nichts mehr. Ich bekam noch einen Beschimpfungsanruf von dem Stalker, habe das sofort an die Polizisten gesendet, sie haben ihn erneut besucht und feddisch war.

Damals gab es das noch nicht in der Form:
"Mit Gesetz vom 22. März 2007, in Kraft getreten am 31. März 2007, wurde in das deutsche Strafgesetzbuch der Straftatbestand der „Nachstellung“ eingeführt (§ 238 StGB). Eine einfache Nachstellung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Höhere Strafrahmen gelten, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht hat oder die Tat den Tod einer der genannten Personen verursacht hat. In letzteren Fällen gelten aufgrund des gleichzeitig geänderten § 112a StPO geringere Anforderungen an die Untersuchungshaft. Die einfache Nachstellung wird nur auf Antrag verfolgt (§ 238 Abs. 4 StGB), wenn nicht die Staatsanwaltschaft im konkreten Fall ein besonderes öffentliches Interesse annimmt. Auch bei Vorliegen eines Antrages verfolgt die Staatsanwaltschaft die Tat nur, wenn sie ein öffentliches Interesse bejaht (§ 376 StPO, mit Möglichkeit der Nebenklage, § 395 Abs. 1 Nr. 1 lit. e StPO); im übrigen ist die verletzte Person auf den Weg der Privatklage verwiesen (§ 374 Abs. 1 Nr. 5 StPO)."

Wir hätten uns vor Gericht treffen können. Er hätte seinen Beamtenstatus verlieren können. Nichts davon geschah, weil ich es nicht wollte. Manchmal läuft er mir über den Weg. Er hat nicht Danke für mein mildes Vorgehen gesagt. Er zuckt zusammen, wenn er mich sieht. Die Polizisten grüßen lächelnd und falls ich ein Problem habe, habe ich ihre Nummern. Es geht so leicht. Wäre ich nicht bei rot in Panik über die Ampel gefahren, wären mir diese Polizisten nicht begegnet. Hätte, wenn und aber.

Ich bin diesen Beamten so dankbar. Fettes Schmatzi an sie. Sie haben mein Verkehrsvergehen nicht gemeldet und deshalb ist mein und ihr Name Hase. Sie gaben mir Telefonnummern von der verdeckten Ermittlung, falls mal was sei. Ich habe sie niemals anwählen müssen. Danke "Jungs". Das war ein Befreiungsakt für mich. Wochenlanger Psychostress war beendet. Man telefoniert stundenlang mit allem möglichen Stellen. Nichts passiert. Keiner hilft wirklich, denn sie dürfen ja nur beratend tätig sein und falls mir noch keiner die Birne eingeschlagen hat... Zwei Polizisten haben den Fall nonchalent geklärt.




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