Dienstag, 8. Juni 2010

Wir sollten ein Übersetzungslexikon beantragen: der Bescheiderklärer

Amtsdeutsch-Deutsch; Deutsch-Amtsdeutsch. Schauen Sie hier herein:
"Ein Alptraum – da kommt von Amts wegen ein Bescheid, und man versteht nur „Bahnhof“. Im Jobcenter Berlin-Mitte beschäftigt man jetzt – es geht um Hartz-IV-Bescheide – einen eigenen „Bescheiderklärer“."

Wenn ich etwas von Behörden bekomme, schiebe ich das am liebsten von mir. Mein Weib hat mir beigebracht, dass ich das nicht soll, weil man unnötig Ärger bekommt und zusätzlich zahlen muss. Also gebe ich es ihr, bevor ich mir ihr berechtigtes Gewetter anhöre. Bei Knöllchen kann sie ungehalten werden. Sie liest, was die erwähnten §§ bedeuten und bei Ungereimtheiten klärt sie das mit Behörden. Ich habe das Juristen- und Amtsdeutsch nie verstanden. Sie kann es. Ich kann gut schleppen, in Reden überzeugen, Insekten entfernen, computern, ihr die Füsse wärmen und so :-), sagt sie.

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Bei Behördenvorgehensweisen stehe ich kurz vorm Platzen. Mein Holde ist in der Hinsicht diplomatischer als ich. Sie hat mehrfach dem Finanzamt nachgewiesen, dass Steuerbescheide falsch berechnet waren zu Bürgerungunsten. Die Behörde hat sich nicht entschuldigt. Hartz-Bescheide nimmt sie auseinander. Sie hat Versicherungen in mehreren Fällen ihre Fehler nachgewiesen. Im Zweifelsfalle verweist sie wegen unredlicher Vorgehensweise auf die Bundesaufsichtsämter. Sie telefoniert, schreibt und gewinnt fast immer. Ich bewundere ihr Verhandlungsgeschick und ihre Geduld.

Aus "Neues aus der Anstalt" zitiere ich: "Wenn es draußen stürmt und schifft, dann rettet mich mein Treppenlift". Oder: "Das Recht zur Dummheit gehört zur freien Entfaltung der Persönlichkeit".

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