Dienstag, 10. November 2009

Die "moderne" Form der Berufsberatung?

Berufsberatung sollte bedeuten, dass man sich nach den Neigungen, Fähigkeiten und den Interessen der jungen Menschen richtet. Die Noten sollten eigentlich nebensächlich sein, weil Noten oft ungerecht erteilt werden. Was passiert u.a. bei gleicher Noten-Qualifikation und gleichem Bildungsstand?

"Für die Berufsberatung Jugendlicher ist bei der Bundesagentur für Arbeit in Rheine offenbar von entscheidender Bedeutung, ob die Eltern Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sind. ...."Beziehen Sie oder Ihre Eltern Arbeitslosengeld II (HartzIV): Ja… Nein…“

Das Beispiel aus Rheine ist kein Einzelfall, wie Betroffene in Foren berichten. Es wird in verschiedenen Jobcentern bei der Berufsberatung differenziert zwischen Kindern aus Erwerbslosenfamilien und Kindern aus Erwerbstätigenfamilien. Auch bei der Herkunft werden Unterschiede gemacht. Es wird nach Behinderungen gefragt.

Kinder aus Hartz-Familien bekommen i.d.R. sofort eine Maßnahme als "berufsvorbereitendes" Jahr. Sie können vier Berufe kennenlernen: Frisör, Florist, Verkäufer und Kellner bevorzugt im Dumping-Lohnsektor. Wenn sie sich in dem Jahr gut machen, bekommen sie eine Ausbildung in dem Bereich. Bis auf Kellner sind das eher klassische "Frauenberufe". Den Jungen rät man bevorzugt, sich an die "Berufsberatung" der Bundeswehr zu wenden, die längst in vielen Jobcentern Einzug gehalten hat.

Kinder aus Erwerbstätigenfamilien mit dem gleichen Bildungsstand kommen nicht in den "Genuss" dieser Maßnahme, sondern in eine andere Maßnahme mit ganz anderen Vertragspartnern: von Bürokauffrau, über CNC-Dreher bis hin zu Mediengestalter ist fast alles möglich.

Bei uns ist es in vielen Schulen üblich, dass die Klassen 9 zur Berufsberatungspflichtkür mit den Klassenlehrern die Jobcenter aufsuchen. Diese Praktiken sind auch hier aufgefallen und deshalb meine Bitte an die Lehrkräfte und die Eltern: lassen Sie sich das nicht gefallen, unterstützen Sie die Kinder und beschweren Sie sich.

Mein Ältester musste zu einer Berufsberatung mit seiner Klasse. Einem Mädchen aus einer Erwerbslosenfamilie, die den gleichen guten Notenstand hat wie er, wurde zu "niederen" Berufen und Hilfstätigkeiten geraten. Ihm riet man, als Sohn einer Erwerbstätigenfamilie, zu studieren. Die Zwei waren über die Vorgehensweise so empört, dass sie sich an ihre Klassenlehrerin gewendet haben. Eine rigorose Frau, die ihrem Ärger sofort an passender Stelle Luft machte. Der Berufsberater musste sich auch meine Kopfdusche gefallen lassen.

Das ist praktizierte und gelebte Zwei-Klassengesellschaft, Ausgrenzung und Diskriminierung. Verstößt das nicht gegen den Datenschutz? Die Betroffenen sollten sich an die Bundesdatenschutzbeauftragten wenden! Ich habe mehrfach gelesen: es gibt kein Land, wo die Situation der Eltern für die Ausbildung der Kinder so entscheidend ist, wie in D.

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