vor allem nicht, wenn Sie sich politisch engagiert haben: Für den »Diebstahl« weggeworfener Kekse ist ein junger Mann am gestrigen Montag in Lüneburg zu 25 Tagessätzen à 5 Euro verurteilt worden. ....Zu einem Prozess kam es, weil die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Starfvervolgung bejahte.Vorbestraft ist der Angeklagte nicht. Begründet wurde das öffentliche Interesse mit dem jahrelangen politischen Engagement von Karsten H. und in diesem Zusammenhang gegen ihn in der Vergangenheit geführten Verfahren, wie beispielsweise ein längst eingestelltes Verfahren wegen einer friedlichen Baumbesetzung gegen ein Verkehsprojekt der Stadt im Jahre 2007."
Es war wohl das "falsche" politische Engagement. Das "öffentliche Interesse" ist ein auslegbarer Begriff und variiert nach Belieben.
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