Sonntag, 19. Juni 2011

Forderung nach Todesstrafe

http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/Duisburg-gegen-Rechts-id4779003.html

Ab und zu versöhne ich mich ja wieder mit "Der Westen". Allein schon, weil sie zum Thema Loveparade nicht locker lassen. Schauen Sie sich das Video an. Hasch hat nicht gesagt, wer was gemacht hat.

Die Forderung war Todesstrafe für Kinderschänder. Mir wird es ein Rätsel bleiben, warum man einen Kinderkörper sexuell attraktiv finden und sich an Kindern vergehen kann. Ich kann noch so viel lesen und Berichte darüber sehen. Es erschließt sich mir nicht. Neigung, Krankheit, Veranlagung?

Die Todesstrafe ist mit dem GG und den christlichen Werten nicht vereinbar. Ist sie vollzogen, kann man sie bei Justizirrtümern nicht mehr rückgängig machen. Grisham hat sich in seinem Buch "Der Gefangene" mit Ermittlungs- und Justizirrtümern beschäftigt. Fünf Fälle. Fünf vollstreckte Todesurteile. Fünf Menschen, die die Taten nicht begangen haben. Schlampige Ermittlungsarbeiten, Indizienprozesse, gekaufte Zeugenaussagen.

Ein Meilenstein in der Filmgeschichte über Vorverurteilungen ist der Film "Die zwölf Geschworenen". Hier eine Szene aus dem Remake. Das Original hat mir besser gefallen. Der beschuldigte Bursche war es nicht:
 

Für einen Kinderschänder ist lebenslange Haft eine Dauerstrafe, die sich mehrfach auswirkt. Wer Kindern etwas angetan hat, hat in JVAs nichts zu lachen. Es gibt einen Ehrenkodex unter den Gefangenen.

Das Leben des David Gale. Ein Plädoyer gegen die Todesstrafe:


Wer hat ein Recht über Leben und Tod zu entscheiden? Gleiches mit Gleichem vergelten, Auge um Auge, Zahn um Zahn?

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