Montag, 6. Juli 2009

Kinderklau durch Jugendämter?

Mich erreichte dieser Mailtext, den ich ein wenig verkürzen werde, mit Infos zum Thema ungerechtfertigtem Kinderklau der Behörden und wie man sich dagegen wehren kann:
"Ich hatte am 26. Juni 2009 das Gefühl, daß die Möglichkeit sich beim Bundesverfassungsgericht über die Praktiken deutscher Jugendämter zu wehren, nicht bekannt waren. Also am 12. Juli 2008 ist der "neue" § 1666 Abs. 1 BGB in Kraft getreten. Er macht den Kinderklau noch einfacher. Mußten vorher 3 Voraussetzungen erfüllt sein, reichen jetzt schon 2 von diesen 3 Voraussetzungen. Das verkauft uns die Politik dann auch noch als Kinderschutz.

Am 11. Juli 2009 endet die Jahresfrist sich gegen diese Gesetzesänderung im Wege der direkten Verfassungsbeschwerde zu wehren. Da dies ein Samstag ist, gehe ich davon aus, daß die Frist am 13. Juli 2009 endet.

Mit einer Verfassungsbeschwerde zeigt ihr einerseits politisch Berlin die Rote Karte und andererseits sorgt ihr dafür, daß die Problematik des "deutsch-legalen" Kinderklau in Karlsruhe nicht in Vergessenheit gerät. Es gibt 3 Versionen."
Das Beispiel eines Antrages, einer Minibeschwerde, einer Volksbeschwerde und einer Classicbeschwere

Uns erreichte auch eine Mail zum Fall Kändler. In dem Fall würde mich brennend interessieren, womit die Behörden solch eine Vorgehensweise rechtfertigen.
"Heute ( 29.06-2009 ) morgen gegen 10:30 ist eine Abordnung des deutschen Jugendamtes mit Unterstützung der dänischen Polizei mit Waffengewalt in das Haus der Familie Kändler in Dänemark eingedrungen und hat deren Kinder gewaltsam nach Deutschland entführt. Alle bis auf das jüngste Kind wurden verschleppt. Dem Ehepaar Kändler wurde verboten, ihr eigenes Haus zu betreten!
Die Kinder Erick (3J.),Hendrick(5J.), Luka( 11J.), Laura ( 13J.) und Patrick (15J.) wurden möglicherweise in den Raum Münster, Osnabrück oder Dülmen transportiert. Genauere Info folgt....Die ganze Familie verliess das Haus mit den 16 Beamten. Sie wurden in eine entfernte Sonderschule gebracht wo ein provisorisches "Gerichtstribunal" stattfand, ohne das den Kändlers ein Anwalt gewährt wurde. Die Kinder konnten sich nur noch kurz von ihren Eltern verabschieden, dann fuhren die deutschen Beamten mit den Kindern davon. Herr Kändler wurde von den dänischen Beamten zum Schweigen bedroht. Es hiess, dass die dänischen Gefängnisse auch sehr schön wären. Frau Kändler ist einem Nervenzusammenbruch nahe. Der kleine Nils ist noch bei ihnen. Sie sitzen jetzt im Hotel.."

1 Kommentare:

Calwer-Wildnis hat gesagt…

Kinderklau der Jugendämter ist nichts Neues - es ist lediglich neu, dass es jetzt per Gesetz sozusagen festgeschrieben werden soll.