Mittwoch, 23. September 2009

Hat das Bundessozialgericht noch seinen Namen verdient?

"Das Bundessozialgericht schränkt die Rechte von Hartz-IV-Empfängern ein. Demnach dürfen die Behörden Arbeitslose verpflichten, zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt Bewerbungen, Praktika oder Kurse zu besuchen. Die Richter legen somit fest, welche Zwänge die Jobsuchenden hinnehmen müssen."
Damit sind die Rechte von Erwerbslosen weiter eingeschränkt worden, weil sie kein Mitbestimmungsrecht über ihren weiteren beruflichen Werdegang haben.

Art. 12 GG (Freiheit der Berufswahl)
Abs. 1: Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.....Abs. 2: Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden.....

Nun gibt es Menschen, die von sich geben: richtig, sind diese Schmarotzer, die von unseren Steuergeldern leben, wenigstens beschäftigt, tun etwas für "unser" Geld, anstatt bis mittags zu schlafen und dann Doku-Soaps zu gucken. Wer hat denn hier zu viele Soaps geguckt und zu viel Mainstream genossen?

Erstmal geht es darum, dass ihnen das Mitspracherecht genommen wird (siehe Art. 12 GG) und das es ein Verstoß gegen Art. 1 GG ist. Den sollten sie umdeuten in: die Würde des Menschen ist längst unauffindbar.

Der Mangel an Mitspracherecht stellt eine Form der Entmündigung dar. Hier wird gezielt eine Zweiklassengesellschaft aufgebaut: dort die Leistungsempfänger, hier die Leistungsträger. Die Praktika sorgen dafür, dass sich Firmen und sog. gemeinnützige, karitative und kirchliche Träger auf Kosten der Allgemeinheit gesund stoßen können. Für sie entstehen keine Kosten. Sie sind die Nutznießer der Not anderer und machen damit Profit. Damit werden reguläre Arbeitsplätze vernichtet.

Diese häufig sinnfreien monatelangen Maßnahmen sind meist teurer als das, was ein Erwerbsloser bekommt. Dozenten, Ausbilder, die Weiterbildungseinrichtungen müssen bezahlt werden und das zahlt auch der Steuerzahler.

Ein Hartz-IV-Empfänger bekommt jährlich ca. 6.000 €. Er kostet aber ca. 22.000 €. Die Differenz von 16.000 € ist der Verwaltungsaufwand. Das zahlt ebenfalls der Steuerzahler. Jeder Arbeitslose zahlt Steuern mit allem, was er konsumiert und verbraucht. 2/3 wandern zurück ins Steuersäckel. Sie sind auch Steuerzahler.

Inoffiziell dürfte die Zahl der Aufstocker und ALG I und II-Empfänger mittlerweile irgendwo zwischen sieben und zehn Millionen Menschen liegen. Er werden noch mehr werden. Das ist abzusehen. Praktika, 1-Euro-Jobs, Leih- und Zeitarbeit zeigen auf, dass es Arbeit gibt, die man aber nicht fair bezahlen will.

Worin liegt das Arbeitsplatzprobem u.a. begründet? Man hat die "Gast"arbeiter und "Fremd"arbeiter geholt, um den Niedriglohnsektor zu erhalten. Die Grenzen wurden geöffnet, um preiswertere Arbeitskräfte ins Land zu holen. Das sollte man nicht den Arbeitern anlasten, denn sie haben sich locken lassen durch die Zuwanderungspolitik in ein Land, dass ihnen bessere Arbeitsbedingungen und -bezahlung versprach. Das sollte man den Politikern und den Firmen anlasten, die dieses "Spiel" schon seit Jahrzehnten betreiben. Rationalisierung, Technisierung und Misswirtschaft leisteten ihren Beitrag zur Arbeitsmarktsituation. Die Praktika und die Maßnahmen führen i.d.R. nicht zu einem neuen Arbeitsplatz, genauso wenig wie die 1-€-Jobs. Das ist eher Ausbeutung in vielerlei Hinsicht.

Manche scheinen die Zusammenhänge nicht begreifen zu wollen und nicht zu verstehen, wie sehr gerade die Rechte von ALLEN Arbeitslosen und die, die es noch werden, aufgeweicht werden.

Eine Forderung nach dem Zweiklassenwahlrecht:
"Der Vorsitzende des CDU-nahen Studentenverbands RCDS will die Stimmrechte von Rentnern und Arbeitslosen einschränken. Die Leistungsträger müssten gegenüber Hartz-IV-Beziehern und Rentnern gestärkt werden, meint Gottfried Ludewig - und erntet scharfe Kritik."

Sollen wir zurück in alte Zeiten, wo es das Dreiklassenwahlrecht gab?
"Der Begriff Dreiklassenwahlrecht wird für das Wahlrecht verwendet, das 1849 von Friedrich Wilhelm IV. zur Wahl der zweiten Kammer des Preußischen Landtags, dem Abgeordnetenhaus, eingeführt wurde und bis 1918 in Kraft blieb. Der Name rührt daher, dass die Wähler ein nach Steuerleistung in drei Abteilungen („Klassen“) abgestuftes Stimmengewicht besaßen."

Zum Abschluss stelle ich die Frage: wie viele Kinder sind in diese Schicksale involviert? Einer der Wahlkampfsprüche der Kanzlerin: "Unsere Kinder verdienen die beste Zukunft." Sind damit alle Kinder gemeint?

2 Kommentare:

Karlheinz Krass hat gesagt…

Ich wäre auch dafür, dass wir es nur noch BundesUNsozialgericht nennen.

Anonym hat gesagt…

Die willigen Helfer

Die Bundesrichter sind nur die willigen Helfer aus der Freisler-Schule
der s.g. Politiker der Blockpartei CDU SPD CSU FDP Grüne, das einzige
was die Politiker heute auszeichnet, ist besondere Veranlagung zur Kriminalität,
sie sind schliesslich häufig Juristen, über
die Bande kann man nachlesen
. Bekanntlich sind die Nazi-Gesetze
schon heute zur Enteignung der Bürger eingesetzt.

Erstaunlich ist, dass die Bevölkerung das gar nicht wahrnimmt, dass
die s.g. demokratischen Parteien nur eine Art der kriminellen Vereinigungen
sind.
Prof.
Dr. Karl A. Schachtschneider
 urteil z.B. über EU, dass das
eine Despotie ist, gilt das nicht auch für die Bundesrepublik ?

Die Menschen lassen sich von den Schönreden über die Demokratie
verführen und lassen sich auf die s.g. "demokratischen" Rituale ein,
z.B. die Wahlen. Die klassischen demokratischen Methoden werden zu keiner
Veränderung führen. Wir können demonstrieren wie lange wir
wollen, dass geht den Herrscher am A..sch vorbei, sie kennen nur Waffengewalt
als Argument, z.B. der BW-Einsatz im Inneren oder in Afghanistan. Die Kaste
der Mandarinen ist mittlerweile so demoralisiert, dass sie das Land nur in
den Abgrund führen kann, genauso wie in den 20-30 gen Jahren.

Wir müssen endlich einen
Galgen aufstellen
, anders werden wir die Bande nicht los.