Mittwoch, 13. Januar 2010

Juristen über die Justiz und Meinungsfreiheit

"Ich wage nach einem langen Berufsleben in der Justiz, wenn ich gefragt werde, den Ausgang eines Prozesses nur noch nachdem im ganzen System angelegten Grundsatz vorauszusagen: Nach der Regel müsste er so entschieden werden; aber nach einer der vielen unbestimmten Ausnahmen und Einschränkungen, die das Recht kennt, kann er auch anders entschieden werden. Das genaue Ergebnis ist schlechthin unberechenbar geworden. Allenfalls kann man mit einiger Sicherheit sagen: Wenn du meinst, du bekommst alles, was dir nach deiner Überzeugung zusteht, irrst du dich. Ein der Entlastung der Gerichte dienlicher Rat könnte bei dieser Lage der Dinge sein: Führe möglichst keinen Prozess; der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streit allemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil. Das heisst in allem Ernst: Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär."
Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger. Karlsruhe. In einem Beitrag in der "Deutschen Richterzeitung", 9/1982, S. 325 und "In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln" (Deutsche Richterzeitung, 9/1982, S. 325).

Öffentliche Erklärung von Ex-Richter Frank Fahsel (SZ, 02.04.08):
»Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. [...] Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind".

Dazu ergänzt Prof. Dr. Hans-Joachim Selenz: "Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen.[…] Explizit kriminelles Justizhandeln gibt es zuhauf. […] Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung."

Artikel im "Spiegel" ("Maischberger über Justizirrtum", 28.05.08):
"Die Justiz kontrolliert sich selbst, indem sie einen Instanzenweg eingerichtet hat, der vom Amtsgericht über das Landgericht und das Oberlandesgericht bis zum Bundesgerichtshof und dem Verfassungsgericht führt. Aber Gnade Gott dem Menschen, der sich auf diesen Weg begibt. Seine Aussichten, zum Michael Kohlhaas zu werden, sind größer als die, dass ihm Gerechtigkeit widerfährt".

"Widerstand meint Kampf gegen staatliches Unrecht. Voraussetzung dafür ist, dass der Staat nicht höchster Wert ist, sondern dass Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung gewogen und möglicherweise zu leicht befunden werden können."
Fritz Bauer, ehemals Generalstaatsanwalt in Frankfurt/Main

Exstaatsanwalt Erich Schöndorf: "Die Justiz eignet sich besser, kleine Leute fertig zu machen. Jeder Kleingewerbetreibende, der Öl auf der Wiese ablässt, wird vor den Kadi gezerrt. An Konzerne, deren Produkte Menschen vergiften, trauen sich die obrigkeitshörigen Juristen nicht heran. Bei dieser modernen Kriminalität, die mit einem scharfen Produkthaftungrecht verfolgt gehört, bekommt die Justiz kalte Füße". Aus Greenpeace Magazin, Nr. 6, 1998.

"Die heutige politische Justiz judiziert aus dem gleichen gebrochenen Rückgrat heraus, aus dem das Sondergerichtswesen zu erklären ist." Dr. h.c. Max Güde, weiland Generalbundesanwalt.

Ein Anwalt, dessen Name mir entfallen ist, sinngemäß: " 80 % der Deutschen glauben an den Rechtsstaat; die anderen 20 % haben schon mit ihm ihre Erfahrung gemacht".

Urteil Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 177 B/91 vom 5.3.1992 zur Meinungsfreiheit:
„Das Recht des Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Es ist deshalb mit der grundlegenden Bedeutung der Meinungsfreiheit als Voraussetzung eines freien und offenen politischen Prozesses unvereinbar, die Zulässigkeit einer kritischen Äußerung im Wesentlichen danach zu beurteilen, ob die kritisierte Maßnahme der öffentlichen Gewalt rechtmäßig oder rechtswidrig war. Andernfalls wäre das von Artikel 5, Absatz 1, Satz 1 Grundgesetz gewährleistete Recht, die geltenden Gesetze einer moralischen oder politischen Kritik zu unterziehen und auf deren Änderung hinzuwirken, nicht mehr ausreichend gesichert".

4 Kommentare:

JoCa hat gesagt…

So und nun wenden wir das mal Fingerabdrücke in Reisepässen an.

Da der Staat einen Fingerabdruck von mir haben will und ich nicht bereit den zu geben, schränkt er mich in meinem Recht auf Freizügigkeit ein.

Da nun aber jeder juristische Weg schon erfolglos gegangen ist, was bleibt?

1. Ich finde mich mit der staatlichen Repression ab.
2. Ich besorge mir einen falschen Pass.
3. Ich erkläre diesem Staat den Krieg und fange an Fingerabdruckscanner in den Einwohnermeldeämtern zu zerstören und nehme in Kauf, dass es bei einem Show-down mit Sondereinsatzkräften zu mehreren Toten kommt.

Anonym hat gesagt…

Staatlich Organisierte Kriminalität

Der juristische Whistle-blower: "Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann."

Z.B. die Nazijustiz.

"Explizit kriminelles Justizhandeln gibt es zuhauf." z.B. EU-Verfassung, die Rolle des BVerfG ist genauer so zu prüfen.

Die Systemjustiz hat absolut keine Handhabe für die Untersuchung und die Bestrafung der Geldverbrechen wie s.g. "Finanzkrise", im Gegenteil, das System belohnt die Verbrecher mit dem 500 Mrd. € "Rettungspaket".

Wie Prof. Senf das zurecht feststellt, neben 3 Säulen der Macht gibt es noch eine, die Monetative, die in der Lage ist alle 3 mieten und zu ihren Agenturen umzufunktionieren.

"Urteil Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 177 B/91 vom 5.3.1992" ist nur so weit binden, wie weit es von den EuGH bzw. dem s.g. EU-Vertrag nicht ausser Kraft gesetzt wurde.

Ich wiederhole, der Staat kann man als eine kriminelle Vereinigung betrachten, die s.g. politischen Parteien so wie so (mit dem Absatz 2 sind freigestellt), dann verstehen wir besser solche Vorgängen wie die Wahlen, die EU-Verfassung, GSK-Impfung, das "Rettungspaket", die Spekulationen der Landesbanken, die Kriege, die Abstimmungen im Bundestag und sonst wo.

Der Auszug von Schwalbe ergänzt unsere Kenntnis über das System.

Anonym hat gesagt…

Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger. Karlsruhe war ein alter Nazi und im Dritten Reich für mindestens 5 Todesurteile verantwortlich.

Truth Connection hat gesagt…

In dem Zusammenhang muesst ihr euch mal Justiz und ihre Opfer ansehen...