Haben Sie schon eine Meinungsumfrage mitgemacht? Bei Meiungsumfragen wird die Zielgruppe eingekreist. Sie suchen sich eine Alters-, Einkommens-, Berufs- oder "Schicht"gruppe heraus. Sie stellen Suggestivfragen, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Wenn sie bei uns anrufen gibt es zwei Möglichkeiten: der "arme" genervte Mitarbeiter legt irgendwann verzweifelt auf oder sie amüsieren sich köstlich über meine Kommentare. Zweiteres überwiegt. Ich pflege die Fragestellungen und die Antwortmöglichkeiten zu hinterfragen.
Wenn das so weiter geht, "Ironie an" führen sie wieder den Reichsarbeiterdienst ein "Ironie aus". Zur Erinnerung Art. 12 GG:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Wahrscheinlich wird bald wieder das GG geändert. Darin haben unsere Regierungen Übung. Achten Sie besonders auf den Absatz zwei.
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