Sonntag, 3. August 2008

Soll Prozesskostenhilfe (ehemaliges Armenrecht) für Sozialschwache gestrichen/reduziert werden?

Die Prozesskostenhilfe soll laut diesem Artikel für Sozialschwache nach der Sommerpause des Bundestages, der darüber noch zu entscheiden hat, gekürzt werden.

http://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/wissen/-/id=660374/nid=660374/did=3658948/161vzvk/index.html

Stellen wir uns das Szenario dieses Artikels oder Vorhabens vor: Sozialschwache haben kaum einen Rechtsschutz mehr , bzw. keine Finanzierung ihres Rechtsschutzes. Das bedeutet, sie können aufmucken, aber haben keine Finanzierungsmöglichkeit. Es ist ohne Zweifel erschütternd, dass man den sozialschwachen Menschen die eigentlich GG-verbrieften Möglichkeiten nimmt. Wer einen Prozess führt, läuft per se Gefahr arm zu werden. Für Recht, für Gerechtigkeit? Was ist Gerechtigkeit? Hat sie mit Recht etwas zu tun? Nur wer sich (teure) Anwälte leisten kann, kann 'Recht' bekommen?

Was ist Prozesskostenhilfe? Einkommensschwache Menschen haben gem. §§ 114 ff. ZPO das Recht auf finanzielle Unterstützung vom Staat. Jeder hat laut Gesetz einen Anspruch auf Verteidigung. Es geht um die finanzielle Unterstützung bei Gerichtsverfahren. Ein Gerichtesverfahren bedeutet: Prozesskosten, Anwaltskosten, Zeit und ein strapaziertes Nervenkostüm. Einen Prozess für seine Rechte zu führen, ist hart genug. Wem der finanzielle Rückhalt fehlt, der ist benachteiligt. Bei Bewilligung der Prozesskostenhilfe werden die Gebühren des eigenen Anwaltes und der Gerichtskosten durch den Staat getragen und der will das offensichtlich eindämmen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,524513,00.html
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,569479,00.html

Hartz-IV-Empfänger haben ein Recht zu klagen. Sie können es 'nur', wenn sie es bezahlen können.
Prozesskostenhilfe ist bitte nicht mit Pflichtverteidigung zu verwechseln. Das bezieht sich auf das StGB und die StPO. § 140 StPO. Wann wird der § als nächstes gekippt?
Das heißt nichts anderes, als dass Menschen, die wenig Geld haben, sich keinen Rechtsbeistand mehr leisten können und der Staat nicht mehr gewillt ist, ihnen zu helfen oder sie restriktieren will.

Wir lesen von Liechtenstein, Zumwinkel, Pooth, Siemens, Bespitzelung durch Telekom, Steuerfahndungen im 'großen Stil'. Sie alle fahren in Urlaub und kommen mit einem blauen Auge davon, ungeachtet der Tatsache, was sie wem angetan haben, wie viele Arbeitsplätze und Gelder verloren gingen. Wie schlafen sie, während sie Party machen oder sich erholen? Wenn wir uns unbewusst vertan haben, stehen wir mit einem Bein im Knast und bekommen von Behörden zu hören: 'Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Sie hätten sich vorher informieren können'. Aha, und warum informieren Behörden nicht, wenn man sie fragt? Sogar ein Kind, dass sich gute Chancen ausrechnet, läuft vor den Behörden- oder Gesetzespfosten, wenn es sich Chancen für die Zukunft durch einen Ferienjob schaffen will.
Sozialschwache haben nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Sozialstarke ebenso, aber sie können sich die Anwälte leisten. Aus jedem Gesetz ergeben sich Rechte und Pflichten. Leider wird das oft vergessen. Hier kann man Hilfe finden:

http://www.erwerbslosenforum.de/
http://www.anwaelte-gegen-hartz4.de/

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