Mittwoch, 6. August 2008

Der Widerspruch gegen Behördenbescheide soll der Vergangenheit angehören?

Wir machen auf den Beitrag von Frontal21 aufmerksam, in dem es um das Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsentscheidungen geht. Einige Bundesländer wollen das Widerspruchsverfahren abschaffen bzw. haben es schon abgeschafft. Bisher konnte man innerhalb einer vorgegebenen Frist widersprechen. Ich habe jedes Jahr gegen meinen Steuerbescheid widersprochen, weil er Fehler enthielt. Die Behörde musste zu meinen Gunsten korrigieren. Es ging jedesmal um ein nettes Sümmchen, das ich nicht nachzahlen musste. Irren ist menschlich. Jetzt will man mir auch noch mein Vergnügen mit dem Finanzamt nehmen? Die Telefonate mit meiner netten Finanz'tante' würde ich vermissen. Wie man in den Wald hineinschreit, so schallt es heraus. Die Leute vom Finanzamt waren wirklich nett und haben leicht zähneknirschend ihren Irrtum eingestanden. Man sollte nicht vergessen, dass sie nicht die Legislative sind, sondern die Exekutive des Staates. Sie machen die Gesetze nicht, sie müssen sie ausführen. Im Zweifelsfalle ist das Computerprogramm schuld.

Wer mit einem Bescheid nicht einverstanden ist, muss künftig in einigen Ländern vor Gericht klagen. Wer das Geld nicht hat für Anwalts- und Gerichtskosten ist benachteiligt. Siehe meinen Beitrag zur Kürzung der Prozesskostenbeihilfe für Sozialschwache. Ich kenne Hartz-IV-Empfänger, die zu recht gegen ihre Bescheide widersprochen haben. Man wollte sie zwingen ihre Wohnungen zu verlassen. Kein Hartz-IV-Empfänger muss seine Wohnung verlassen. Sie müssen mit Leistungskürzung rechnen, wenn sie nicht den Anforderungen oder Bedingungen der Behörde entsprechen. Vielleicht will der Staat eine gute Pfadfindertat begehen und dafür sorgen, dass es weniger arbeitslose Juristen gibt? Wenn sie so ihren bürokratischen Aufwand verringern wollen, verlagern sie das Problem auf die Justiz. Mein Vorschlag: Die Bescheide vor dem Abschicken auf Korrektheit überprüfen. Das spart beidseitig Zeit, Kosten und Ärger. Ich sehe es als einen der Nachteile des Computerzeitalters und der Tatsache, dass die Bürger vom Staat wie Nummern behandelt werden. Wir sind keine Nummern, wir sind Menschen und wollen menschlich behandelt werden. Bitte bei dem Beitrag von Frontal21 im eigenen Interesse auf die Infobox achten mit Tipps wie Rechtsanstragstelle beim Verwaltungsgericht, die kostenlose Öffentliche Rechtsauskunft; was in welchen Bundesländern wie geregelt ist.

http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/9/0,1872,7261033,00.html

Kleiner Hinweis von mir: da Anwälte ihre Gebühren nach dem Streitwert berechnen, zuerst einen Notar befragen. Sie berechnen nicht nach dem Streitwert. Und es gibt sie noch, die Juristen, denen es um Gerechtigkeit und nicht nur um das Geld geht. Wenn es sein muss, stelle ich einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars.
Ich möchte mich bei dem User bedanken, der mir regelmäßig interessante Links schickt zur weiteren Verwertung. Ein Rechercher par excellence. Danke schön!

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das Ganze wird wie üblich sicher vorm Bundesverfassungsgericht scheitern

Anonym hat gesagt…

Das ist völlig unerheblich, ob eventuell diese Sache vom Bvg gekippt wird.
Es ist ein weiterer Einschnitt in die Bürgerrechte.
Und, wie so oft, kippt das Bvg kein Gesetz, sondern mahnt lediglich juristische Spitzfindigkeiten zur Verbesserung dieser Entrechtungsparagraphen an.