Donnerstag, 18. Juni 2009

Das Gesetz bin ich

Das wusste schon Charles Bronson. Ob der Journalist zu weit gegangen ist, irgendwelche Regeln am Einsatzort nicht befolgt hat, sei dahingestellt und es ist schwer zu beurteilen. Wer berechtigt den Polizisten zur Körperverletzung und zur Sachbeschädigung? Warum hat keiner geholfen?



Vom Hörensagen ist mir bekannt, dass wir in unserer Innenstadt einen besonders dienstbeflissenen "Stadtsheriff" haben. Heute "durfte" ich ihn erstmalig erleben und blieb stehen, als ich seinen Befehlston hörte. Ein paar Schöööler saßen mittags Eis schleckend und plaudernd am Brunnen. Vielleicht kamen sie dem Polizisten wegen des Bildungsstreiks "verdächtig" vor?!

Sie sollten sich ausweisen, was die Jugendlichen nicht einsahen. Sie waren sich zu recht keiner Schuld bewusst. Der Polizist, das ist seine übliche Tour, baute sich drohend in seiner ganzen Größe auf, schob die Uniformjacke weg und die Hüfte vor, so dass man seine Dienstwaffe deutlich sehen konnte, und sprach: "Ich kann auch anders".

Nun, für heute fehlte mir noch eine gute Pfadfindertat, also tippte ich dem Polizisten auf die Schulter und sagte: "Guten Tag der Herr von der Exekutive. Finden sie es in Ordnung, dass sie in Augenhöhe von sitzenden Minderjährigen dermaßen lasziv ihre Hüfte schwingen?" Er fuhr herum, wurde rot und faselte von Beamtenbeleidigung. Ich musste ihn darauf hinweisen, dass es den § der Beamtenbeleidigung nicht gibt und eine Frage keine Beleidigung darstellt. Andere Passanten, die die Szenerie beobachtet hatten, mischten sich unterstützend ein und sprachen von seiner bedrohlichen Vorgehensweise gegenüber den Jugendlichen.

Das war kein guter Tag für ihn. Sein Kollege beschwichtigte und man hatte den Eindruck, dass er Mühe hatte, sich das Grinsen zu verkneifen. Unser Sheriff wollte noch überprüfen, ob mein Fahrrad die gängigen Sicherheitsbestimmungen einhielte. Sein Kollege meinte, es sei alles dran, was dran sein muss. Danke! Irgendetwas hätte der Sheriff gerantiert zu bemängeln gehabt. Die Schüler gingen, sich bedankend, wieder zur Schule. Geht doch!

Sobald manche Menschen eine Uniform anhaben, werden sie zu Willi Wichtig. Das können die (Bußgeld ver) ordnenden Damen und Herren vom Ordnungsamt auch sehr gut. Mir kamen sie mal ins Haus, weil ich vergessen hatte ein Knöllchen zu bezahlen. Ich hatte folgende Wahl: entweder ich zahle das Knöllchen am nächsten Tag oder ich muss für einen Tag in die Zelle. Meine Anmerkung, dass ihr Einsatz und meine Inhaftierung für die Stadt teurer sei, als der Betrag des Knöllchens es wert sei und mein kleiner Vortrag über Kosten-Nutzenrechnung, brachte sie in Argumentationsschwierigkeiten und es kam der berühmte Satz: "Wir tun nur unsere Pflicht." Ja, ja.

Wenn man bei den Pflichttuern und Befehlsbefolgern argumentiert, dass sie Sinn und Zweck ihres Handelns anzweifeln könnten, kommen die Bedenken wegen des drohenden Jobverlustes bzw. Beförderungsstopps und dass sie eine Familie zu ernähren hätten. Ja, ja. Das müssen die Bußgeldzahler, die willkürlich oder unberechtigt verdonnert werden, auch.

Meine besondere Vorliebe gehört Hausmeistern und irgendwelchen Platz-, Vereins- und Hauswarten, die sich auf Haus- und Vereinsordnungen berufen, die Kann- und keine Mussregelungen sind. Das hat eher etwas mit Rücksichtnahme und Einsicht zu tun.

Für alle selbsternannten und berufsbedingten Kontrollettis, die "nur" ihre Pflicht tun, Befehle befolgen und es dabei so manches Mal übertreiben, haben wir Musical-Linie 1.

2 Kommentare:

anonym hat gesagt…

"Kinder sind die kleien Menschen, die wir großen Menschen zu beschützen haben" (Startseite Kinder-Alarm).
Hier nochmal ein Kommentar (ich glaub nicht, daß er veröffentlicht wird). Im Hintergrund sieht man einen Rettungshubschrauber, Krankenwagen, Feuerwehr, Mannschaft der DLRG. Es scheint sich um einen Schwerverletzten zu handeln, der geborgen wird. Vielleicht auch ein Kind (siehe Zitat oben). Wir haben die Persönlichkeitsrechte dieses Menschen zu achten und nicht, wie hier sogar noch die Einsatzkräfte zu stören. Vielleicht wäre es diesem Fotografen auch nicht angenehm, wenn er nach so einem Unfall sein, vielleicht völlig entstelltes Gesicht, in der Zeitung sehen würde.

Schwalbe hat gesagt…

Wie du liest, ist dein Kommentar veröffentlicht worden und du hast falsch geglaubt ;-) Meines Wissens ging es um einen Menschen, der vom Ertrinken bedroht war und von seinen Mitmenschen gerettet wurde. Deine Einwände sind, wenn es um Sensationsjournalismus gehen sollte, berechtigt. Mir ging es um die Überschreitung der Befugnis von Ordnungshütern. Wer oder was berechtigt irgendjemanden mit Gewalt vorzugehen? Das kann man anders regeln. Verstehste? Die Überschreitung von Befugnissen.Da ging es nicht um ein Kind.
LG
Schwalbe