Samstag, 13. Februar 2010

Die illegale Datenspeicherung durch Ministerien und Behörden

"Aus den Antworten der Behörden ergibt sich, dass die meisten Bundesministerien und Bundesbehörden illegal in identifizierbarer Form aufzeichnen (lassen), wer sich für welche Informationen auf ihren Internetportalen interessiert und wer dort nach welchen Stichworten gesucht hat. Diese gesetzlich verbotene Erfassung praktizieren etwa das Kanzleramt, der Bundesnachrichtendienst und der Deutsche Bundestag". Weiter geht es bei www.daten-speicherung.de.

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