Was kann geschehen, wenn ein Elternteil gegen den Willen des anderen mit dem gemeinsamen Kind auszieht und die Behörden- und Gerichtemaschinerie in die Gänge gesetzt wird? Was kann geschehen, wenn ein oder beide Elternteile ihre ehemaligen positiven Emotionen füreinander in Negativemotionen verwandeln? Wir zeigen einen krassen Trennungsfall auf:
"Am .... griff mich meine derzeitige Lebenspartnerin Frau S .... im Laufe eines von ihr bereits seit ca. 3 Wochen betriebenen Streits, im Kinderzimmer vor dem schlafenden gemeinsamen Kind L....., *2003 tätlich an. Ich leistete minimalste Notwehr, wovon sie 2 Hämatome davontrug, welche sie sofort fotografieren ließ. Ich erlitt dabei leichte Verletzungen an der rechten Kopfseite ( hauptsächlich am Ohr ) und am linken Arm ( Bißspuren ),die nicht dokumentiert wurden.
In den nächsten Wochen verhielt sie sich seltsam und unberechenbar, weshalb ich sie mehrfach aufforderte, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben ( Sie ist, seit vielen Jahren wg. endogenen Depressionen verrentet ). So weit ich weiß , ist sie dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Auch kochte sie bis spät in der Nacht Lebensmittel ein, oder räumte im Keller herum. ...
.....Als ich am Montag, den .......( also ca. 7 Wochen später ) nach der Arbeit heimkehrte, stellte ich im Laufe von ca. 2 Stunden fest, daß sie mit dem Kind das Haus verlassen hatte und offensichtlich nicht dorthin zurückkehren wollte. Eine Absprache desbezüglich lag in keiner Weise vor. Ich hatte morgens noch mit L....., im Beisein von Frau S....., darüber gesprochen, was wir abends machen wollten.
Am ..... meldete ich den Kindesentzug dem zuständigen Jugendamt in ....... Um 14:00 Uhr hatte ich dort das erste Gespräch mit der zuständigen Mitarbeiterin Frau .......
Diese versuchte Frau S..... telefonisch zu erreichen, dies gelang jedoch nicht. Auch ich hatte bis dahin dutzende Male erfolglos versucht sie zu ereichen.
Am .... teilte mir das JA telefonisch mit, daß Frau S..... sich gemeldet und angegeben hätte, sie wäre im Frauenhaus ( ohne Angabe des Ortes, weshalb das JA vom zuständigen Frauenhaus in ..... ausging. Sie hätte weiter angegeben, daß sie in die gemeinsame Wohnung zurückkehren wolle ( hatte aber viele Dinge des täglichen Bedarfs, auch des Kindes, sowie mehrere Zentner Lebensmittel von dort mitgenommen ), daß es keinerlei Probleme zwischen mir und L..... gegeben hätte, daß sie aber keinen Vater-Kind- Kontakt zulassen wolle ( Mißachtung des Rechts auf Achtung von Wohnort u. Familie, sowie auf freie Vereinigung des Kindes mit seinem Vater sowie des Rechts u. der Pflicht der Eltern auf Pflege u. Erziehung des Kindes, nach deutschem Gesetz §235 StGB [ widerrechtliche Kindesentziehung ]).
Es wurde ihr mitgeteilt, daß sie unter diesen Umständen Vater-Kind-Umgänge zumindest am Wochenende zu ermöglichen hätte. Ich versuchte Anzeige wg. widerrechtlichen Kindesentzuges bei der Polizei zu estatten, dies wurde in der Dienststelle abgelehnt. Auch eine Vermisstenanzeige nach meiner Tochter wurde abgelehnt.
Am ...... beautragte ich die RAin ....... mich und mein Kind rechtlich zu vertreten. Diese verfasste einen Brief an das AG in ......Das war meiner Meinung nach falsch, da für unseren Wohnort und den Tatort des Entzuges ( beides .... ) das AG in .....zuständig ist.
Am ..... vormittags teilte mir das JA telefonisch mit, daß man nicht mehr zuständig sei, da Frau S...... ihren gewöhnlichen Aufenthalt jetzt nach ....... verlegt hätte, der Fall somit jetzt in ...... bearbeitet werde....."
Das Ganze wurde zu einem Kompetenzgerangel zwischen Jugendämtern, Gerichten, Familienberatungsstellen, Diakonie, Psychologen, seltenen Vater-Kind-Kontakten, was in einem Kontaktverbot endete. Das Ergebnis: ein verstörtes, seelisch gestörtes Kind. Wie ging es weiter?
"Vermutlich ein ganz typisches Beispiel deutscher Menschenrechtsverbrechen!
Chronologischer Zusammenhang der heimlichen Zwangsbegutachtung.
Nachdem ich mich Anfang 2008 aufgrund der Verschleppung und seelischen Vergewaltigung meiner Tochter L..... zum wiederholten Male in höchster Verzweifelung an den Präsidenten des AG ....., um Hilfe für mein Kind gewandt hatte ( ich wußte derzeit noch nicht, daß es sich bei derartigen Vorgängen um politisch gesteuerte Verbrechen handelte und daß Richterämter, also auch die der Vorgesetzten, nach Parteiproporz verteilt werden) und jener mich daraufhin erst verhöhnte und dann per Strafbefehl zu 40 Tagen Gefängnis ( durch seinen untergebenen Richter Herrn ..... ) verurteilen ließ, war ich, als juristischer Laie mit den dadurch bedingten Vorgängen logischerweise vollkommen überfordert. Prozesskostenhilfe o.Ä. wurde und wird mir ( ebenso logisch ) in Deutschland vollständig verweigert, m.E. um sicherzustellen, daß die vorsätzlich begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf keinen Fall aufgeklärt, oder gar rechtlich bewertet werden können.
Um überhaupt so etwas wie eine Art Beistand mit ( Justiz- ) Behördenerfahrung zu haben, beantragte ich während eines Krankenhausaufenthaltes eine rechtliche Betreuung. Diese wurde auch genehmigt. Der Betreuer, Herr ......, schaffte es auch ( vermutlich mit einem oder zwei Telefongesprächen ) zu erreichen, daß die willkürlich verhängte Strafe ( ich hatte Herrn ..... mitgeteilt, daß ich der Meinung bin, daß narzistisch-sadistisch gestörte egoschwache Persönlichkeiten aus dem Behördendienst entfernt werden sollten, wodurch er sich persönlich beleidigt fühlte ), in Zwangsarbeit ( in Deutschland traditionell "freie Arbeit" genannt ) umgewandelt wurde.
Herr .... empfahl mir, um meine finanzielle Situation und meinen Status als fallbezüglich Beschädigter zu verbessern, einen Beschädigtenausweis zu beantragen. Er war bereit, die organisatorischen Schritte zu übernehmen. Dafür sollte, laut Herrn ....., die Betreuung auch auf gerichtliche Vorgänge ( welche er ja, scheinbar inoffiziell, bereits übernommen hatte ), ausgedehnt werden. Er empfahl mir, zu dem Zwecke Kontakt mit dem Psychologen Herrn Dr. ......aufzunehmen, welcher die Ausweitung der Betreuung zu befürworten hätte, um die Genehmigung durch das AG ....... sicherzustellen.
Da beide einen relativ vertrauenswürdigen Eindruck auf mich machten und mir dabei suggeriert wurde, daß so das mittlerweile vom AG ...... angeordnete GA ( auf "andere seelische Abartigkeit", w.h. eine andere als die der Personen ....... [ ehemalige Richteramtsanwärterin, Erpresserin, Urkundenfälscherin, Erteilerin falscher rechtlicher Belehrungen und Hauptverantwortliche für die Gefangenschaft und Folter meines Kindes ]. Herren..... abgewendet werden könne, oder noch "besser" durch Herrn ...... ( und somit in meinem und meines Kindes Sinne ) erstellt werden könne ( w.h. eine Art nicht abzuweisendes Gegengutachten, in welchem bestätigt wäre, daß L....... und ich durch die an ihr begangenen Taten schwerst beschädigt wären ), willigte ich vorläufig ein.
Am ....... bekam ich daraufhin ein Schreiben des AG ......., mit anhängendem Attest des Dr..........In jenem behauptet Herr ......, daß ich schizoid, dissozial und emotional instabil wäre.
Das ist so ziemlich exakt der Nonsens, den die Gegenseite auch behauptet, um meinem Kind jeglichen Kontakt zu mir zu verbieten und ihm dadurch jede Chance zu nehmen, selbst wieder in die Realität zurückzufinden ( nämlich, daß es einen Vater hat, der es sehr liebt und daß die falschen Anschuldigungen der Gegenseite nichts als brutaler Nonsens sind ).
Es ist wohl leicht nachvollziebar, daß in dem Moment in mir der Verdacht aufkeimte, daß ich, zum Schaden L's hinter's Licht geführt werden sollte.......
Am ......... verfasste ich daraufhin das anliegende Schreiben an Herrn ...... und entschloss mich, den gesamten Vorgang zu veröffentlichen und auch an möglichst viele offizielle Stellen der Justiz in Deutschland und Europa weiterzuleiten. Ich bitte hiermit jeden, der dies liest, alle ihm möglichen Erkundigungen zu diesem äußerst bizarren Fall anzustellen und deren Ergebnisse möglichst weiträumig zu veröffentlichen. Es geschehen offenbar Dinge in diesem Staate, die mit Rechtsstaatlichkeit, Menschlichkeit und ähnlichen kulturellen Werten nicht das geringste zu tun haben. Vermutlich werden diese durch Personenkreise gesteuert, welche auch im Kinderhandel und in der sog. Gender-Mainstreaming-Politik engagiert sind.
Diese sind mit höchster Wahrscheinlichkeit auch in den Jugendämtern und Amtsgerichten Deutschlands personell stark vertreten und wirken steuernd auf jene ein.
Anschließende Anmerkungen: Ich bin Pazifist und liebevoller Familienvater. Jegliche Beschuldigung, ich wäre bedrohlich, gewalttätig, schizoid, disozial, hätte selbst angegeben Kinder ggü. Gewalt anzuwenden, o.ä. ist mit boshaften Vorsatz frei erfunden und entbehrt jeglicher Basis. Das Gegenteil ist der Fall: ich habe mich mein Leben lang immer wieder für Mitmenschen und besonders für Kinder eingesetzt und war auch sonst stets in der einen oder anderen Weise sozial engagiert.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement!
Hiermit bestätige ich die Echtheit der vorliegenden eMail / Postsendung ( inkl. Anhänge ) und befuge jeden der Adressaten die ihm vorliegenden Schriftstücke, einschließlich meines Namens, meiner Adresse und Telefonnummer nach Belieben zu verwenden, oder zu veröffentlichen.
Ich erkläre weiterhin, daß die von mir in den vorliegenden Schriften gemachten Angaben voll und ganz der Wahrheit entsprechen und absolut authentisch sind.
Soweit es sich um persönliche Meinung bzw. Einschätzungen handelt, sind diese reiflich überlegt und durch ähnliche Erfahrungen vieler anderer Menschen in Deutschland als realistisch und höchstwahrscheinlich bestätigt. Jegliche Behauptung, ich wäre Choleriker, notorischer Querulant, hätte selbst angegeben, Kindern ggü. Gewalt anzuwenden ( wurde z.B. durch RAin u. Verf,Pfl..... in ....... behauptet ) o.ä. ist falsch, vermutlich mit boshaftem Vorsatz getätigt und dient möglicherweise dem Selbstschutz von Personen, welche schwerste Menschenrechtsverbrechen, besonders an sozial schwachen und Kindern begehen."
Ich habe die Texte verkürzt und Namen ausgepunktet, obwohl der Vater mir alle Klarnamen angegeben und dazugehörige Dokumente zugeschickt hatte. Mir sind seine Personalien bekannt. Ich habe das Einverständnis von ihm alles veröffentlichen zu dürfen. Ich halte es aber für besser vorsichtig zu sein, damit er und wir keine rechtlichen Schritte riskieren.
Wer sich für den kompletten Fall interessiert und mit dem Vater in Kontakt treten möchte (z.B. als Selbstbetroffener), kann es über den Kinder-Alarm tun. Ich mag ihn nicht noch mehr Willkür aussetzen. Mir geht es um die Behörden-, Gerichte- und Psychologenwillkür oder wenn die "Experten" am Werk sind. Anders gefragt, warum sind viele Erwachsene, die Verantwortung für ein Kind oder Kinder übernommen haben, nicht in der Lage vernünftig im Interesse des Kindes miteinander umzugehen? Für ein Kind ist die Trennung der Eltern schlimm genug. Wenn es dabei einen Elternteil verliert, ist es ein schwerer Schaden, der dem Kind zugefügt wird; das Ganze "gewürzt" mit Prozessen, psychologischen Befragungen, Gutachten, Behördenbesuchen.
Da der Vater auf Nennung seines Namens besteht: Friedemann Mahler.
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