Freitag, 12. September 2008

Kinderfreundlichkeit 2 oder der Hamburger Kita-Streit

Uns bleibt es ein Rätsel, dass Nachbarn in einem Hamburger Stadtteil gegen eine Kita klagen, die in einem Stadtteil liegt, der von Auto-, S-Bahn- und Fluglärm betroffen ist. In den Fällen müßte man sich mit Gerichten, der Stadt, Autofahrern, der Bahn und dem Flughafen anlegen und auf Flexibilität und Bequemlichkeit verzichten wollen. Da man gegen diesen Lärmpegel nicht angegen kann oder will, muss zumindest gerichtlich gegen Kinderlärm vorgegangen werden. Mag sein, dass die Kinder das I-Tüpfelchen oder das überlaufende Fass für die Anwohner sind. Das Ganze scheint auf Kosten der Kinder und Eltern zu einer Art verbissenem 'Ringkampf' zwischen der Kita, den Nachbarn, dem Stadtteil und der Politik zu eskalieren. Eine Kita-Eröffnung, begleitet von Reportern und Politikern, ist bestimmt auf- und anregend für Kleinkinder.

Mancher Politiker, der sich für die Kita einsetzt, wird sicher punkten können.
'Und auch das ist eine Wahrheit, die viele nicht hören wollen: Die klagenden Nachbarn hatten vor einem unabhängigen Gericht recht bekommen. Mit der Aushebelung des Gerichtsbeschlusses werden sie nun endgültig in die Rolle dauerklagender Kinderhasser gedrängt', schreibt das Hamburger Abendblatt.
Das Recht und Gerechtigkeit zweierlei paar Schuhe sind und der Zweck nicht immer die Mittel heiligt, dürfte vielen Menschen bekannt sein. Würde dieses unabhängige Gericht Nachbarn recht geben, die sich beschweren und klagen, weil in ihrer Nähe oder in ihrem Haus ein Metzger, eine Bäckerei, eine Pizzeria oder ein Supermarkt ansässig ist, verbunden mit dem Lieferverkehr, der Entsorgung der alten nicht verkauften Waren, dem Lieferservice und anfahrender Kundschaft?

Geht es wirklich um 'Kinderlärm' oder trifft 'Welt-online' des Pudels Kern?
'Ein Nachbar der neuen Kita hatte die Klage in Gang gebracht – aus Angst vor Kinderlärm oder auch Eltern-Autos, die morgens und mittags seine Ausfahrt zuparken könnten', schreibt 'die Welt'.
Wenn es dem Nachbarn um 'seine' Ausfahrt geht, kann man eine gütliche Regelung treffen. Wie wäre es mit einer Vereinbarung über die An- und Abfahrtzeiten? Aus Erfahrung als Zeugen von Nachbarstreitigkeiten wissen wir, dass hinterher keiner mehr weiß, worum es geht und das Ganze in Prinzipenreiterei ausartet. Oder: ich will recht haben und bekommen. Oder, es lebe der Egoismus.
Ich verweise auf unseren Beitrag 'Kinderfreundlichkeit'
http://kinder-alarm.blogspot.com/2008/09/kinderfreundlichkeit.html
und diese beiden Artikel:
http://www.abendblatt.de/daten/2008/09/02/930484.html
http://www.welt.de/hamburg/article2379722/Kindergarten-oeffnet-ohne-Genehmigung.html

Wir hoffen, dass es keine Schule macht, Kleinkinder hinter Lärmschutzwänden verbannen zu wollen und dass Richter künftig überlegter entscheiden. In einer Großstadt wie Hamburg kann man keine geräuschlose Einöde oder eine Stille wie beim Alm-Öhi erwarten. Wegen der durch viel Lärm hervorgerufenen Reizüberflutung in Städten sich auf Kinder zu konzentrieren, halte ich für den falschen Weg. Immer auf die Kleinen, die als Belastung und Zumutung von manchen Erwachsenen angesehen werden.

Bei uns liegen ein katholisches und ein evangelisches Gotteshaus nebeneinander mit entsprechendem Geläut. Daran angebunden sind zwei Kindergärten und zwei Schulen. Man hört die Kindergartenkinder, wenn sie im Außengelände sind, man hört die Schulkinder, wenn sie in den Pausen toben, man hört die Schulglocke läuten. Je nachdem wie der Wind sich dreht, hört man trotz Schallschutzmauer die Autobahn und den Güterzugverkehr. Am besten wir verklagen sie alle, damit wir unsere Ruhe haben, aber an solche städtischen und kirchlichen Einrichtungen und an große Betriebe wagen sich die Nachbarn nicht so schnell heran. Wir haben Fenster, die wir schließen können, zur Not Ohrstöpsel und wir wissen, wo es herrlich ruhige Plätzchen gibt, wenn es zu lärmig wird.

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