Dienstag, 2. September 2008

'Kinderfreundlichkeit'

In einem Kita-Streit wegen Lärmbelästigung durch spielende Kinder, haben die Kita und das Bezirksamt gewonnen. Die Kita-Betrieb ist weiter erlaubt, aber nur in den geschlossenen Räumen. Im Außengelände ist das Spielen verboten, weil sich die Nachbarn an dem Kinderlärm stören. Anscheinend ist die rechtliche Auseinandersetzung nicht beendet. Man streitet weiter um eine Lärmschutzwand. Die Nachbarn wären mit einer Wand von 2,15 m Höhe zufrieden. Das Bezirksamt spricht von einer genehmigungspflichtigen Wand von 3 m Höhe.
http://www.abendblatt.de/daten/2008/09/02/930296.html

Wissenschaftler bezeichnen eine Lärmbelästigung ab 55 Dezibel als laut. Kinderlärm soll einem Wert von 50 Dezibel entsprechen. Daran hege ich Zweifel.
Eine Lärmschutzwand und der Anblick eingemauerter Kleinkinder sind bestimmt ästhetisch. In Kita's werden i.d.R. Kinder zwischen ein und drei Jahren von Montag bis Freitag betreut. Die Betreuungszeiten sind meist zwischen 8.30 h und 14.00 Uhr. Manche bieten eine Nachmittagsbetreuung an.

Wer stört sich an den plappernden, lachenden, weinenden, schreienden Kinderstimmen? Das können hauptsächlich nur Leute sein, die nicht (mehr) berufstätig sind und anscheinend vergessen haben, dass sie auch mal Kind waren. Halten sie sich den ganzen Tag zu Hause auf? Haben sie Langeweile, keine Hobby's, kennen sie kein Engagement? Sind sie fixiert darauf sich über den Kinderlärm zu ärgern?

Wie wäre es mit einem Kompromiss? Kinder unter drei Jahren brauchen meistens ihren Mittagsschlaf. Wenn man sich auf die Einhaltung einer Mittagsruhe einigt oder anderer Ruhezeiten z.B vormittags eine Stunde und mittags eine oder zwei Stunden, dürfte allen damit gedient sein. Aber das die Kinder draußen nicht spielen dürfen ohne die Errichtung einer Lärmschutzwand, spricht nicht für die Kinderfreundlichkeit dieser Nachbarn.

Wir haben bei uns im Wohnkarree mittig ein großes Außengelände mit Kinderspielplatz und großen Spiel- und Liegewiesen.
Die erwachsenen Anwohner nutzen es zum Sonnenbad und zum Grillen. Die Kinder aller Altersstufen nutzen den Spielplatz und die Wiesen zum Fussball- und Tischtennisspielen; Kleinkinder düsen mit Bobbycars durchs Gelände oder üben ungefährlich Fahrradfahren.

Auf Wunsch empfindlicher Anwohner und Schichtdiensthabenden wird Rücksicht genommen und die Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr eingehalten. Da die meisten Kinder Kindergarten- oder Schulkinder sind, konzentriert sich ihr Spiel draußen auf die Nachmittagsstunden. Den höchsten Lärmpegel verursachen die Grillevents und die (Kinder)geburtstage, die bei schönem Wetter draußen veranstaltet werden. Es hat sich bewährt, rechtzeitig Bescheid zu geben und/oder die Nachbarn auf ein Bierchen oder eine Tasse Kaffee einzuladen.

Die Regelung ist, dass ab 22.00 Uhr die gesetzliche Nachtruhe eingehalten wird. Wer dann noch draußen bleibt, unterhält sich leise. Hier hat sich eine Art Ruhe- und Spielrythmus eingependelt. Wenn man sich freundlich untereinander verständigt, gegenseitig seine Bedürfnisse und Situation erklärt, klappt es auch mit dem Nachbarn. Vielleicht versuchen es die klagenden Nachbarn mit Ohrstöpseln oder Oropax, wenn sie den ganzen Vormittag in ihrem Garten oder auf den Balkon verbringen möchten? Wer nicht draußen ist, kann die Fenster schließen. Eins sollte man nicht vergessen: Eltern, die ihre Kleinkinder betreuen lassen, sind berufstätig und sorgen dafür, dass andere ihre Rente und ihre Transferleistungen vom Staat bekommen. Und: 'Kinder sind die Zukunft' oder 'Du bist Deutschland'. Was man von diesen Werbesprüchen halten darf oder soll, liegt im eigenem Ermessen.

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