Das Bündnis für ein Sanktionsmoratorium begrüßt die überfällige Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit (BA), Fälle von regelwidrig verhängten Hartz-IV-Sanktionen aufzurollen, die einen der zahlreichen Sanktionstatbestände betreffen. Die BA hatte in einer Dienstanweisung vom 20 Dezember 2008 klargestellt, dass die Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, nicht mehr sanktioniert werden dürfe."
Die (sanktionierten) Hartz-Geschädigten können den kompletten Artikel bei gegen-hartz verfolgen. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Es sind viele Erwerbslose zu Unrecht sanktioniert worden und mussten zusehen, wie sie mit ihren Kindern über die Runden kommen. Sie trauen sich oft nicht, sich zu wehren, weil sie noch mehr Sanktionen fürchten.
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