Dienstag, 22. Februar 2011

Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe

Wir wissen um das Schmierenkomödientheater der Medien, der Politik und des Herrn von und zu Guttenberg zum Thema Plagiate. Aus abstrusem Vorwürfen wurden gravierende Fehler. Frau Hohlmeier, eine Parteikollegin von ihm, meinte in einer Talk-Show, dass jeder Mensch Fehler mache. Das ist richtig. Jeder darf sie auch machen. Zu seinen Fehlern sollte man stehen, Konsequenzen daraus ziehen und mit den Folgen leben können. Wenn man gegen Gesetze verstößt, muss man eine Strafe in Kauf nehmen. In seinem Fall dürften es vermeintlich/mutmaßlich Verstöße gegen das UrhG, Betrug und möglicher Amtsmissbrauch sein. Es solle vermeintlich reichen, wenn Herr von und zu seinen Titel abgäbe.

Frage: Wenn ich eine Bank überfalle und die Beute zurückgebe, bin ich dann aus dem Schneider? Kann ich behaupten, ich hätte es nicht bewusst gemacht? Wenn man es nicht bewusst gemacht hat (also ohne Vorsatz),  gibt es immer noch die (grobe) Fahrlässigkeit, aber je nach dem und wer es ist....

In diesem Artikel geht es eigentlich um Meinungs- und Pressefreiheit. Ich möche aber auf etwas anderes hinaus, denn es geht hier auch um das Zitieren. Wer zitiert, muss das Zitat kenntlich machen und die Quelle angeben.
"Wer sich heutzutage im Internet bewegt, gar eine eigene Homepage ins Netz stellt, riskiert seine Existenz, wenn er nicht gerade ein gut gefülltes Konto sein eigen nennt. Blogger sind Abmahnungen schon fast gewohnt, immer wieder wird über juristisch Auseinandersetzungen berichtet. Das Geschäft von Abmahnanwälten blüht — Unternehmen machen Jagd auf alles, was nicht ihrem veralteten Weltbild entspricht und einen schnellen Euro verspricht."

Blogs, die nicht kommerziell betrieben werden, also keine Produktwerbung betreiben und mit ihrem Blog kein Geld verdienen, dürfen 25 % eines Textes mit Quellenangabe übernehmen. Normalerweise. Ich möchte den Bloggern zwingend davon abraten. Bei kommerziellen Blogs ist die Gesetzlage strenger. Übernehmen Sie besser nur kleine Passagen oder zwei bis drei Sätze. Je nachdem, welche Juristen mit entsprechenden mächtigen Mandanten Ihnen auf den Fersen sind und entscheiden, kann Sie das eine drei- bis fünfstellige Summe kosten, auch wenn Sie korrekt vorgegangen sind. Die Gesetzlage beim UrhG ändert sich ständig und die Schlinge wird immer enger gezogen. Wer Macht hat, dem verzeiht man eher seine "unbedeutenden" Fehler oder läßt man eher eine illegale Vorgehensweise durchgehen.

Wer es noch nicht kennt, sollte sich das Guttenberg-Dossier durchlesen.
Teil 1 Der Zögling
Teil 2 Guttenberg, der „Junge Führer“ – die Atlantik Brücke und ihr Young-Leaders-Programm

Ich schildere Ihnen drei erlebte Fälle, wie unser Staat bei harmlosen Fällen vorgeht. Es geht mir nicht um die Bagatellisierung von Verstößen gegen die StVO, sondern die Vorgehensweise, wenn man nicht rechtzeitig die Strafe bezahlt.
Nr. 1: Ich hatte vergessen ein Knöllchen über 5 € Euro zu bezahlen. Zwei Ordnungsbeamte kamen uns besuchen, um uns darauf hinzuweisen, dass wir sofort zu überweisen hätten, sonst drohe die Verdopplung der Kosten, Zwangsvollstreckung. Ich glaube, die Jungs waren froh, als sie wieder gehen konnten, weil sie sich einen Vortrag über Kosten-Nutzenrechnung von mir anhören durften.
Nr. 2: Mein Mann hatte vergessen ein Knöllchen über 10 € zu bezahlen. Zwei Polizeibeamte besuchten uns. Wir wollten ihnen das Geld geben. Nein, er musste mit auf die Wache und dort das Geld bezahlen, sonst hätte er hinter deutschen Gardinen gesessen.
Nr. 3: Ein Verwandter hatte vergessen ein Knöllchen zu bezahlen. Das Vergessen von Knöllchen liegt irgendwie bei uns in der Familie. Fünf Beamte kreuzten bei ihm auf. Er war bei seiner Freundin und erfuhr das Staraufgebot von seinen Nachbarn. Er hat direkt überwiesen und hat die nächsten Tage vorsichtshalber bei seiner Freundin genächtigt.

In keinem Fall wurde eine Mahnung verschickt. Das wäre kostengünstiger gewesen, als der persönliche Einsatz von Beamten. Kein Wunder, dass die Polizei im Stress ist, wenn sie wegen solcher Bagatellen den Bürgern ihre Uniformen und Anwesenheit präsentieren (müssen).

Wir werden wegen Geringvergehen wie Schwerverbrecher behandelt. 

Politiker reden mit Vorliebe von Werten, aber welche meinen sie? Sie sind bescheidene (und das ist jetzt milde ausgedrückt) Vorbilder für Kinder und Jugendliche, denen man medial vorzugsweise verallgemeinernd Werteverfall vorwirft. Das ist irre motivierend für junge Menschen.

Ups, jetzt lese ich gerade, man könne nicht alle Politiker mit Doktortiteln unter Plagiatsverdacht stellen. Wer tut denn sowas? Es gibt aber eine Menge Politiker, die die Verharzten unter Generalverdacht stellen. Alles angeblich Säufer, Raucher, Betrüger, Faule, Arbeitsscheue. Siehe der Titel meines Posts.

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