Donnerstag, 27. November 2008

Neues von ALG II

Das Leid der Frauen und Kinder
Arbeitslose Frauen, die ihrem Elternhaus oder der (ehelichen) gemeinsamen Wohnung wegen physischer und psychischer Gewalt ihnen gegenüber entfliehen wollen, wird der Fluchtweg erschwert. Frauenhäuser und Notunterkünfte kosten Geld; Kosten, die die meisten Frauen nicht zahlen können. Wenn sie aus finanziellen Gründen nicht gehen können, verlängert es ihr Leid und das Leid der Kinder.

Die vor der Gewalt flüchtenden Frauen sind meistens Mütter. Die Kinder erleben mit, wie die Mutter geschlagen, gedemütigt und vergewaltigt wird. Meist werden die Kinder ebenfalls geschlagen. Das belastet die Kinderseele und richtet schwere Schäden an. Wer mit häuslicher Gewalt aufwächst, ist oft später selbst bereit, Gewalt anzuwenden, auch wenn man es selber gehasst hat. Psychologen nennen es erlernte Verhaltensmuster. Viele tun das, was sie in der Kindheit gelernt haben wider besseren Wissens, ohne es eigentlich zu wollen. Sie schlagen später selber ihre Kinder und ihren Partner. Es gibt auch Männer, die von ihren Frauen geschlagen werden. Aus Scham und weil sie sich nicht der Lächerlichkeit preis geben wollen, gehen sie nicht an die Öffentlichkeit.

" Seit Hartz IV und Arbeitslosengeld II können längst nicht alle Frauen aufgenommen werden, die den Schutz des Frauenhauses suchen. „Wer eine gemeinsame Ehewohnung hat und ALG-2-Bezieher ist, bekommt die Kosten des Aufenthaltes im Frauenhaus nicht mehr ersetzt. Der Standpunkt der Behörden: Eine zweite Wohnung steht den Frauen nicht zu."
"Susanne Seidel berichtet: „Einmal kam eine Schülerin mit 18 Jahren zu mir. Die wollte eigentlich ihr Abitur machen. Finanzielle Unterstützung bekam sie von keinem Amt.“ Denn die junge Frau habe zehn Schuljahre hinter sich gebracht, ein weiterer Schulbesuch sei „Luxus“ – so die Auskunft der Ämter. Das Mädchen hat die Schule abgebrochen und eine Ausbildung begonnen."
Aus:
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11371669/61469/Seit-Einfuehrung-von-ALG-II-wird-Frauen-die.html

Eine Frau mit Kindern hat eigentlich Anspruch auf die Wohnung, weil ihr ein Umzug nicht zuzumuten ist. Wenn sie ihren Peiniger allerdings per Behörden- oder Gerichtsbeschluss (Gerichts- und Anwaltskosten muss man zahlen können) zum Auszug veranlasst, kennt er ihren Aufenthaltsort und das Drama nimmt weiter seinen Lauf.

Das neue Schulbedarfspaket unterstützt SchülerInnen nur bis zur 10. Klasse und Kinder von Erwerbslosen haben kein Recht auf einen Hauptschulabschluss. Ich höre es immer noch in meinen Ohren aus Politikermunde: "Bildung für alle und keiner darf zurück bleiben."
Leider klaffen Theorie und Praxis auseinander.

"Fürth (ddp-bay). Spezialeinheiten der Polizei haben in Fürth einen Familienstreit beendet. Ein 36-jähriger Mann hatte am Donnerstagabend seine Ex-Freundin geschlagen und mit einem langen Küchenmesser bedroht, wie die Polizei am Freitag mitteilte."

http://www.derNewsticker.de/news.php?id=65356

Genau das meinte ich damit, wenn der Aufenthaltort der oder des Ex bekannt ist. Top-Reaktion der Polizei.
Das Leid der geschlagenen Männer
http://www.presseportal.de/pm/32294/1266134/men_s_health
Die Dunkelziffer ist hoch. Also Männer, traut euch und geht ebenfalls an die Öffentlichkeit. Brecht ein Tabu und euer Schweigen.



© 2008 Copyright Kinder-Alarm Schwalbe 27.11.2008

Keine Kommentare: