Dienstag, 25. November 2008

Scanning von Fingerabdrücken der Eltern?

"Für 17 evangelische Kindertagesstätten in Berlin-Mitte gibt es Überlegungen, aus Sicherheitsgründen künftig die Fingerabdrücke der Eltern zu scannen. Das sagte die Geschäftsführerin der Kitas, Kathrin Janert, am Montag der RBB-Welle RadioBerlin. Bei dem Pilotprojekt sollen Erziehungsberechtigte ihre Fingerabdrücke von einem Gerät auslesen lassen, wenn sie die Kinder in die Kita bringen und von dort abholen. Ziel sei es zu verhindern, dass Unbefugte die Kinder abholen. Janert betonte, die geplante dreimonatige Testphase werde erst nach eingehender Rücksprache mit den Eltern und nur mit deren Zustimmung begonnen." Mehr...
http://www.radio-utopie.de/2008/11/24/Kitas-planen-Scanning-von-Fingerabdruecken-der-Eltern

Zuerst stellt sich die Frage, wie viele Kinder von Ungefugten abgeholt werden? Beim Thema Kinder knicken die ein, die nicht differenzieren können. Es ist festzustellen, wie oft das passiert ist und wieso es passieren kann. Das Scannen der elterlichen Fingerabdrücke soll helfen? Ich habe eher den Eindruck, die Leute sollen mit aller Macht überzeugt werden, dass ihre Überwachung unbedingt notwendig ist.

In Kitas, Kindergärten und sogar in den Horts der Grundschulen sind die Betreuungspersonen darauf bedacht, wer die Kinder abholt. Man macht sich vorher vorstellig mit dem Kind. Man bleibt dabei bei der Eingewöhnungs- und Kennenlernzeit. Es ist ja nicht so, dass man sagt: "So Kind, jetzt bleibst du hier und siehe zu, wie du klar kommst." Die Gruppenstärke liegt zwischen 10 und maximal 25 Kindern bei wenigstens zwei Betreuungspersonen. Das sind keine Massenunterbringungslager, wo der eine den anderen nicht kennt.

Fast überall muss man einen Bogen ausfüllen, wer die Kinder abholen darf und wer nicht. Das ist deswegen vorgesehen, weil man bei den Trennungsdramen verhindern will, dass ein Elternteil oder dessen Bekannte das Kind oder andere Unbefugte es abholen. Der Haftungs- und Verantwortungsaspekt ist zu berücksichtigen. Überall muss man Telefonnummern angeben, falls dem Kind etwas zugestoßen ist oder den Betreuungspersonen irgend etwas nicht geheuer ist. Wenn man sein Kind nicht abholen kann, muss man vorher schriftlich und mündlich Bescheid geben mit Angabe des Namens der abholenden Person, sonst geben sie die Kinder nicht heraus. Es ist nicht unüblich, dass nach dem Personalausweis gefragt wird. Das ist auch gut so!

Nun kommt es vor, dass man sich mal verspätet. Auch in dem Fall haben die ErzieherInnen auszuharren, bis man kommt. Jede verantwortungsbewusste Betreuungsperson tut das. Sie nehmen nach wenigen Minuten den Hörer in die Hand, um zu fragen, wo man bleibt. Wenn ich merkte, dass ich es nicht rechtzeitig schaffe, was selten vorgekommen war, habe ich vorher angerufen. Natürlich sind sie ärgerlich bei Verspätungen, weil sie Feierabend machen wollen. Das läßt sich begradigen mit einer Erklärung, einer Entschuldigung, einem Obulus für die Kaffeekasse, einem entschuldigenden Blumenstrauß. Wer als Betreuungsperson die Kinder sich selbst überläßt, nicht peinlich genau darauf achtet, wer sie abholt, hat den Beruf verfehlt und die Aufsichtspflicht verletzt.

Ich z.B. hatte mal einen Verkehrsunfall auf dem Abholweg, war vorübergehend bewusstlos, konnte nicht anrufen und die Kinder nicht abholen. Der Vater, Oma und Opa waren gerade auch nicht erreichbar. Wie der Teufel es manchmal will. Eine Erzieherin hat die Kinder zu sich mit nach Hause genommen, weil ihr Kinder auf sie warteten und auf mein Kids aufgepasst, bis sie von uns hörte. Ihre besorgten Nachfragen hatte sie überall hinterlassen. So soll das sein! Ich sende ihr noch heute ein dickes Dankeschön für ihren beherzten Einsatz.

© 2008 Copyright Kinder-Alarm Schwalbe 25.11.2008

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