"Rund eine Million Kinder weltweit leben nach Schätzungen der Vereinten Nationen in Gefängnissen. Eine unverhältnismäßig große Zahl von ihnen gehöre ungeschützten Gruppen und Minderheiten an", gibt die neue UN-Menschenrechtskommissarin Navanethem Pillay bekannt. Die meisten Kinder werden ungerechtfertigt interniert und/oder werden misshandelt. "Wir sind nicht grundsätzlich gegen Gefängnisse und Gefangenenlager, aber sie sollten denjenigen vorbehalten bleiben, die es wirklich verdient haben, dort zu sein", sagte Pillay. Die Bedingungen sollen fürchterlich sein. Bei lycos.de wird das Beispiel der Inderin Kamla mit ihrem fünfjährigen Kind im Gefängnis von Bhopal erwähnt.
Die Frage ist, was ist besser oder schlechter für ein fünfjähriges Kind? Von der inhaftierten Mutter getrennt zu werden, um in einer angenehmeren Umgebung mit Fremdbetreuung zu verweilen oder lieber unter schlimmen Bedingungen bei der vertrauten Mutter zu bleiben? Bekommen Eltern und Kinder eine Gemeinschaftsunterkunft, wo Väter oder Mütter die Kinder versuchen können vor Misshandlungen oder Missbrauch zu schützen? Besteht diese Möglichkeit überhaupt? Haben die Eltern vermeintlich gegen Gesetze verstoßen oder die Kinder? Die Antworten auf diese Fragen haben wir nicht finden können. Der Hinweis, dass es sich hauptsächlich um Kinder von ungeschützten Gruppen und Minderheiten handelt, läßt den Schluss zu, dass es sich in der Mehrheit der Fälle um Willkür handelt. Wenn die Möglichkeit besteht, sie zu vertrauten Freunden oder Verwandten zu bringen, dürfte es die beste Lösung für Kinder sein. Bei uns dürfen Kinder unter 14 Jahren nicht inhaftiert werden, wenn sie straffällig geworden sind.
"Sie sei zufrieden, dass das oberste US-Bundesgericht den Häftlingen des US-Gefangenenlagers Guantánamo auf Kuba ebenfalls die ihnen zustehenden Menschenrechte zugesichert habe". Was nützt die Zusicherung der Rechte, wenn sie nicht eingehalten werden? In Guantánamo sollen auch Kinder einsitzen. "In Europa bereite ihr Sorge, dass illegale Einwanderer immer länger festgesetzt würden", sagte Pillay. Bei illegalen Einwandererfamilien und bei Abschiebehaft werden die Kinder mitinhaftiert. Sollten hier nicht die Kinderrechte greifen?
Das Problem in Deutschland ist, dass die Bundesregierung bisher die Kinderrechtskonvention nicht vorbehaltlos ratifiziert hat. Man sieht das Problem in Artikel 6 GG. Er verbietet staatliche Eingriffe in die elterliche Erziehung. Eine vollständige Ratifizierung sei ein solcher Eingriff. Es flackert immer wieder die Diskussion darüber auf, die Kinderrechte ins GG aufzunehmen. Die meisten lehnen es mit obiger Argumentation ab. Kritiker dagegen weisen darauf hin, dass die Kinderrechte dann über den Ausländer- und Asylgesetzen stünden. In dem Fall könnte man illegal eingewanderte Kinder nicht abschieben und inhaftieren.
In Flüchtlingslagern sollte man die Kinder auf jeden Fall bei ihren Eltern belassen und elternlose Flüchtlingskinder brauchen besonderen Schutz. Sie werden oft Opfer von kriminellen Kinderentführungs- oder Kinderschänderbanden.
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1607375_Eine-Million-Kinder-im-Gefaengnis.html
http://www.lycos.de/nachrichten/deutschland/show_story.html,,42474/un-eine-million-kinder-weltweit-im-gefaengnis.html
© 2008 Copyright Kinder-Alarm Schwalbe 4.10.2008
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