Die Sommerpause ist vorbei und unsere Politiker sind gerade äußerst emsig.
"Die Rechtsberatung für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger soll eingeschränkt werden. Bisher übernahmen Anwaltskosten meist die Länder. Nur eine geringe Eigenbeteiligung war fällig. Die soll in vielen Fällen erhöht werden, zudem will man Einzelfälle stärker prüfen. Der Grund: Eine Klagewelle nach der Einführung von Hartz IV."
Diese Klagewelle erfolgt wegen mehrfacher Verstöße gegen das Grundgesetz nicht ohne Grund und damit die Klagenden gefälligst den Mund halten, sollen Sachbearbeiter strikter prüfen, ob Anwaltskosten für Hartz-IV-Empfänger übernommen werden müssen/können/sollen/dürfen.
Wie viele Rechtskenntnisse haben diese Sachbearbeiter? Werden kompetente Juristen hinzugezogen? Einen Bossi und Co. kann sich nicht jeder leisten. Also Recht bekommen = Geld haben?!
"Der Zugang zur Rechtsberatung soll für Hartz-IV und Sozialhilfeempfänger nach Willen des Bundesrats künftig schwerer werden. Die Länderkammer beschloss in Berlin die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Beratungshilferechts in den Bundestag, nach dem die Eigenbeteiligung an Beratungshilfe um bis zu 200 Prozent erhöht würde. Die Reform ist eine Initiative der Länder Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein."
Zu den bisherigen zehn Euro an Gebühren kommen 20 Euro dazu. Sie zieht sich jeder 'Sozialschwache' locker aus der Tasche.
"Außerdem sollen die Amtsgerichte gesetzlich verpflichtet werden, Listen von Verbänden und Organisationen zu führen, die kostenlose Rechtsberatung anbieten. Die Amtsgerichte sollen die Bedürftige auf diese Adressen verweisen."
Das ist eine Problemverlagerung auf Kosten anderer, die das Problem nicht verursacht haben.
http://www.welt.de/politik/article2552339/Anwalt-fuer-Hartz-IV-Empfaenger-soll-teurer-werden.html#reqRSS
Wir hatten Anfang August darauf aufmerksam gemacht, aber anscheinend lag man im Sommerschlaf:
http://kinder-alarm.blogspot.com/2008/08/soll-prozesskostenhilfe-ehemaliges.html
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