Freitag, 31. Oktober 2008

Sozialanwalt vor Gericht

oder einer der letzten 'Mohikaner':
"Oldenburg. Der durch die Behörden verklagte Rechtsanwalt Alfred Kroll erlebte eine große Solidarität von Betroffenen bei Prozess-Beginn in Oldenburg. Über 200 Menschen waren gekommen, um dem Anwalt ihre Solidarität zu bekunden. Kroll ist ein Anwalt für Sozialrecht und vertrat bereits zahlreiche Menschen, die durch die Behörden in Not geraten waren. Sein anwaltschaftliches Engagement gilt insbesondere behinderten Menschen, um ihnen ein menschenwürdiges Leben und eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Kroll tat dies auch immer aus innerer Überzeugung und seine Positionen waren immer eindeutig. Doch das sehen die Ämter nicht gern und verklagten RA Alfred Kroll wegen eines "schwerwiegenden Verstoßes gegen das Sachlichkeitsgebot". Mehr:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/alfredkroll99844501.php

Was bedeutet das Sachlichkeitsgebot?
"Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um eine bewusste Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu der andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlass gegeben haben" (§ 43a Abs. 3 BRAO)."

Das ist ein ähnlicher Gummi-§ wie der § 130 StGB (Volksverhetzung). Nun kennen wir nicht die Schriftsätze, die der Anwalt aufgesetzt hatte. Ziehen wir den Umkehrschluss. Ist die unbewusste Verbreitung von Unwahrheiten straffrei? Was ist die Wahrheit und was die Unwahrheit? Wie kann man das beweisen? Was ist eine herabsetzende Äußerung? Heißt es nicht gerade aus Behördenmunde: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht? Diesen Satz bekommen viele zu hören, wenn sie Behörden auf ihre Fehler aufmerksam machen. Haben nicht gerade Behörden eine Aufklärungspflicht gegenüber den Bürgern, die sie häufig vernachlässigen? Den Schuldschuh bei Fehlern schieben sie vorzugsweise dem Bürger zu. Wer klagt, ist bei uns immer noch in der Beweispflicht. Die Behörden müssen beweisen, dass sie keinen Anlass gegeben haben oder der Anwalt, dass er keinen Anlass gegeben hat. Das wird offensichtlich zu einer Wortklauberei und fraglich ist, welche Verbalakrobaten gewinnen werden.

Normalerweise berechnen Anwälte ihre Gebühren nach dem Streitwert. Bei der Verteidigung von Sozialfällen dürfte der Streitwert nicht besonders hoch sein. Hier kann es sich eigentlich 'nur' um einen Idealisten unter den Anwälten handeln. Wir plädieren dafür, dass die Blogger und Webseitenbetreiber die Zorros für ihn spielen, in dem wir die Nachricht über die Verklagung eines Robin Hoods unter den Anwälten verbreiten. Kann man daraus Volksverhetzung machen?

Jeder Blogger und Webseitenbetreiber riskiert, verklagt zu werden. Man kann sich noch so vorsichtig ausdrücken. Es braucht sich nur irgendwer auf den Schlips getreten fühlen und schon bekommt man Besuch von der Polizei oder Post von der Staatsanwaltschaft. Wir sollten dem Anwalt Solidarität bekunden. Es gibt User, die sich kritisch in Foren geäußert haben und den Arm der Exekutive und der Legislative kennengelernt haben. Man hat sie denunziert. Denunziert, wegen ihrer kritischen Meinung, die sie geschrieben haben. Hätte man sich die Mühe gemacht zu hinterfragen, was sie geschrieben haben, hätte man etwas lernen können. Folge: Hausdurchsuchungen, Verhaftung, U-Haft. Sind die Denunzianten stolz darauf?

"Darmstadt. Die Hartz-IV-Regelleistungen decken laut einem Urteil nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen gegen das Grundgesetz. Dies stellte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest (Az.: L 6 AS 336/07). Nach mündlicher Verhandlung beschloss der 6. Senat, ein entsprechendes Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen." Mehr:
http://www.fr-online.de/top_news/1621624_Hartz-IV-verstoesst-gegen-Grundgesetz.html
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1622113_Karlsruhe-muss-Hartz-IV-pruefen.html

Dem Sozialanwalt senden wir zur moralischen Stärkung dieses Lied. Auf das er die juristischen 'Messer' mit seinem Anwalt geschickt wetzen möge.
http://de.youtube.com/watch?v=QLIWDdmd-uY

Für die Mächtigen der Welt, die sich so mächtig, erhaben und berufen fühlen, dass sie dabei die Menschlichkeit und das Schicksal der Kinder vergessen, ohne Rücksicht auf Verluste. Das nennt man Kollateralschaden:

http://de.youtube.com/watch?v=9eDJ3cuXKV4

4 Kommentare:

bj0ern hat gesagt…

http://de.youtube.com/watch?v=n-8bar2homQ&feature=related wurde nicht geloescht. Es ist einfach die Verlinkung im Blogposting verkehrt.

Schwalbe hat gesagt…

hhmmm, es erschien bei mir unter 'gelöscht' Prima, dass das Lied wieder vorhanden ist. Ich schätze es. Ich habe weder 100mal, noch 200mal geschrieben, wie das Wort 'Website' korrekt geschrieben wird. Ist das wichtig?
Täglich beschäftige ich mich mit dem Kinderelend der Welt und es gibt Momente, in denen ich mich überfordert fühle. Man fragt mich nach Hilfe. Ich habe mir ein schwieriges Thema ausgesucht. Helft mit. Zieht euch nicht an Schreibfehlern hoch. Spielt nicht den Beobachter, sondern handelt.

bj0ern hat gesagt…

Nagut, danke fuer die netten Beitraege.

Anonym hat gesagt…

Wolf-Schanze in Oldenburg

H. Wolf (CDU) regiert in Niedersachsen seit Jahren, nach dem er die SPD-Regierung (Perestrojkamann Schröder und Gabriel) ersetzt hat. Oldenburg scheint sich zu einer "Wolfschanze"-Festung der Judikative entwickeln. Nicht nur der HartzIV-Anwalt ist von der Judikative in Oldenburg verfolgt. Auch langjähriger Mahner Hr. Günter E. Völker, der auf seiner Bohrwurmseite vor der Wiederholung des Hitlers-Umsturzes warnt und belegt das mit den erschreckenden parallelen Fakten, wurde wegen der Beleidigung der Judikative schikaniert, am 9.1.08 hat die Judikative gegen ihn einen Strafbefehl erlassen.

Hr. Völker wirft der Judikative in Oldenburg die Verdrängung des geltenden BRD-Rechts durch NS-Rechtsnormen. Die Judikative in Oldenburg wertet das und andere diese Art Äusserungen als eine Beleidigung der Judikative.

Es ist durchaus möglich, dass die Machtelite in Deutschland an diesem etwas von den Ballungszentren entferntem Landkreis ihre zukünftige Handhabe des Rechtes durchtrainieren möchte.

Die "willigen Helfer" der Judikative in Oldenburg machen alle Ehre ihrem geistigen Vater Roland Freisler, der wie kaum jemand anderer die Symbiose der Judikative und der Exekutive so bedienungslos vollzogen hat.

Es klingen mir die warneneden Wörter von H. Geissler (CDU) in den Ohren, der sinngemäss die "demokratische" Weimarerrepublik als Vorbereiter der Naziherrschaft enttarnt hat.

Es klingen mir die warneneden Wörter von H. Geissler (CDU) in den Ohren, der sinngemäss die "demokratische" Weimarerrepublik als Vorbereiter der Naziherrschaft enttarnt hat. Ich berfürchte, wir sind nicht mehr weit von solchem nachtlosen Übergang wie 1933 entfernt, siehe z.B. Wiefelspütz (SPD) Frage vom 13.10.2008 "Die aktuelle Diskussion bezieht sich auf eine Änderung des Art. 35 GG, um der Bundeswehr in bestimmten Fällen auch den Einsatz militärischer Waffen (Bordkanone etc.) zu erlauben.". Die Bordkanonen weisen auf den Einsatz der Panzer, die demokratischen Parteien wollen die Panzer im Inneren einsetzten, genauso wie auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking.

Hr. Wiefelspütz ist auch ein ehem. Richter also JudiKative, er ist zum Vater des Polizeistaates mutiert, vgl. Freisler.