Die Verordnung zur Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek ist mit dem heutigen Tag in Kraft getreten.
"Diese Regel wird noch für viel Ärger sorgen: Eine neue Verordnung der Bundesregierung verpflichtet Betreiber von Webseiten, Kopien ihres Angebotes bei der Deutschen Nationalbibliothek abzuliefern. Ob auch Blogger kopieren und einreichen müssen, ist noch unklar."
Falls die Blogger betroffen sein sollten, müssen wir auch die Kommentare der User mitschicken und die Ermittlungsarbeiten übernehmen, wer die Kommentare geschrieben hat? Wo sollen wir das hinschicken? Nur an die Nationalbibliothek oder auch ans LKA, BKA, den BND, das Bundeskanzleramt? Wir bitten um entsprechende E-Mail-Adressen. Für (Bundes)trojaner oder Viren, die wir noch nicht bemerkt haben sollten, dem Versagen von Anti-Viren-Programmen übernehmen wir keine Garantie und auch nicht dafür, dass die Server bei dem ganzen Datenmaterial crashen könnten. Zur Immobilien-, Finanz- und Medienkrise gesellt sich in dem Fall voraussichtlich die Servercrashkrise zu.
Und wie verhält es sich mit dem deutschen Urhebergesetz? Das ignorieren wir einfach?
Die meisten Websites und viele Blogger haben das Copyright übernommen und beanspruchen den Urheberrechtsschutz. Was man ins www unter seinen Namen einstellt, muss jeder selber entscheiden. Wir möchten aber selber entscheiden, wer von uns was übernimmt. Wenn wir ungefragt einen kompletten Text von anderen Websites übernehmen, riskieren wir eine anwaltliche Abmahnung. Deshalb übernehmen wir nur Zitate und weisen auf die Quelle hin. Die Nationalbibliothek darf nun im Namen der Bundesregierung gegen das Urhebergesetz verstoßen?
"Da es sich um eine Pflichtabgabe handelt, ist sie, zumindest theoretisch, auch strafbewehrt. Nach einer Abmahnung kann es heise.de zufolge bis zu 10.000 Euro Strafe kosten, wenn man seine Netz-Inhalte nicht bei der DNB abliefert."
Das ist nicht Heise zufolge so, sondern das steht im Gesetz.
"Deutsche Firmen werde die tatsächliche Umsetzung der Regelung 115 Millionen Euro jährlich kosten, schätzte der Verband damals. Was an Kosten auf den Steuerzahler zukommt, ist noch vollkommen unklar."
Die Website-Betreiber und möglicherweise auch die Blogger sind so wichtig, dass sie und ihr 'Geschreibsel' für ewig in einem Archiv landen sollen, damit es für die Nachwelt oder für die Aliens erhalten bleibt?! Die Kosten und den Aufwand dürfen wir selber übernehmen und die Art der Dateien wird vorgeschrieben. Dürfen wir die Größe der Datei selber bestimmen? Damit niemand eine Leseproblem bekommt, machen wir die Buchstaben ganz groß, sonst müssen wir noch die Brillen der Leser finanzieren und werden wegen Sehfolgeschäden verklagt.
Möglicherweise hat der Staat seine soziale Ader für arbeitslose Juristen entdeckt und er muss die Kosten für das Finanzstabilisierunggesetz decken.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,586036,00.html
Das deutsche Urhebergesetz (UrhG)
http://transpatent.com/gesetze/urhg.html
Das Gesetz über die deutsche Nationalbibliothek oder der Schutz des geistigen Eigentums
http://www.gesetze-im-internet.de/dnbg/BJNR133800006.html
© 2008 Copyright Kinder-Alarm Schwalbe 23.10.2008
4 Kommentare:
Es heisst 'Website', nicht 'Webside'.
Jawoll, zur Strafe muss die Schwalbe nachsitzen und 100mal diesen Satz schreiben ;-)
Sie hat Site geschrieben, aber zwei Worte daraus gemacht und dann auch noch einen Bindestrich dazwischen. Jetzt muss sie das 200mal schreiben :-)
Pah, ich habe es korrigiert. Es wird einem keine schöpferische Freiheit gegönnt :-(
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